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Restart-Prämie: staatlicher Zuschuss zu Personalkosten

Die Bundesregierung hat beschlossen, die sogenannte Überbrückungshilfe III zu verlängern. Mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige bis Ende September 2021 weitere Hilfen beantragen, insbesondere die sogenannte Restart-Prämie.

Mit der Prämie möchte die Bundesregierung Anreize für Unternehmen setzen, die Kurzarbeit zu beenden, den Betrieb wieder aufzunehmen oder auszuweiten und neues Personal einzustellen. Damit soll letztendlich die Konjunktur wieder angekurbelt werden.

Wer kann die Prämie beantragen?

Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können entweder eine Personalkostenpauschale beantragen oder einen Zuschuss zu den Personalkosten bekommen. Den Zuschuss erhalten Unternehmen auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 und den Personalkosten im Mai 2021. Im Juli 2021 beträgt der Zuschuss 60 Prozent der Personalkosten. Er verringert sich im August auf 40 Prozent und im September auf 20 Prozent. Ab Oktober 2021 wird keine Restart-Prämie mehr ausgezahlt.

Die Antragsfrist für die Prämie endet am 31. August 2021. Weitere Voraussetzung, um die Zuschüsse erhalten zu können, ist, dass das Unternehmen zwischen November 2020 und Juni 2021 coronabedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnet hat.

Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Millionen Euro. 

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.