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Umfassende Ausweitung der bAV in Sicht?

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz will die bAV aus ihrem Schattendasein führen. Foto: © stockWERK/Fotolia.de

Zum 1. Januar 2018 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft treten. Es soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhöhen. Eine Schätzung auf Basis einer aktuellen Unternehmensbefragung zeigt, dass das BRSG den Ausbau der bAV voraussichtlich nur in begrenztem Ausmaß vorantreiben wird.

Bislang erreicht die betriebliche Altersversorgung in Deutschland 40 Prozent der Arbeitnehmer. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt der Gesetzgeber darauf ab, diesen Anteil zu erhöhen. Vor allem kleine und mittlere Betriebe und Geringverdiener sollen davon profitieren.

Neu: Sozialpartnermodell und Zielrente

Das BRSG bietet die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das Sozialpartnermodell. Damit können Betriebe auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen und sogenannte Optionssysteme einführen. Garantierte Mindestrenten für Arbeitnehmer sind künftig verboten. Arbeitgeber werden aus der Haftung entlassen; vereinbart wird lediglich die sogenannte Zielrente.

Nicht tarifgebundene Betriebe voraussichtlich zurückhaltend

Die Unternehmen hierzulande rechnen damit, dass ab 2020 Tarifverträge die neu geschaffene reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell in der Breite aufgreifen werden. Das Sozialpartnermodell hat allerdings auch Grenzen: In Deutschland arbeiten nur 45 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden und gerade in Branchen mit geringer Tarifabdeckung ist die bAV meist unterdurchschnittlich verbreitet. 70 Prozent der Firmen gehen davon aus, dass höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen künftig einem Sozialpartnermodell betreten wird. Das geht aus einer Umfrage von > Willis Towers Watson zu Chancen und Grenzen des Sozialpartnermodells hervor. An der Umfrage beteiligten sich rund 200 Unternehmensvertreter, bAV- und HR-Verantwortliche aus mittleren und großen Unternehmen.

Ohne einen substantiellen Beitrag der nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird sich die Verbreitung der bAV nur begrenzt steigern lassen,

sagt Dr. Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland.

Lohnersatzrate & Co: Deutschland international im Hintertreffen

International befindet sich das deutsche Altersversorgungssystem nur im unteren Mittelfeld, so Jasper. So verfügten hier nicht nur weniger Arbeitnehmer über einen Betriebsrentenvertrag, sondern auch die Lohnersatzrate liege deutlich unter dem OECD-Durchschnitt und das Pro-Kopf-Vermögen sei geringer ausgeprägt. Hier bestehe Handlungsbedarf. Würden Unternehmen für durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer nur vier Prozent ihrer jährlichen Gehaltssumme in die bAV einzahlen, könne die Lohnersatzrate – je nach Verzinsung der Beiträge – um bis zu 19 Prozent steigen und würde damit über dem OECD-Durchschnitt liegen, rechnet Jasper aus.

Opting-out-Modelle voraussichtlich beliebt bei Arbeitgebern

Das BRSG sieht außerdem vor, dass die Sozialpartner künftig Modelle der automatischen Entgeltumwandlung regeln dürfen (Opting-out). Towers Watson sieht die Möglichkeit, rechtssicher bAV-Modelle einzuführen, die automatisch alle Mitarbeiter in einem Unternehmen erfassen, als große Chance an. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Unternehmen Opting-Out-Modelle voraussichtlich besonders stark nutzen werden. 59 Prozent stimmten zu, dass die tarifvertraglich-flankierte Gestaltungsoption für Betriebspartner eingesetzt werden würde und 28 Prozent nannten die tarifvertraglich-geregelte Gestaltungspflicht für Betriebspartner.

Stärkere Verbreitung der bAV durch BRSG um 25 Prozent denkbar

Anhand der Umfrageergebnisse und auf Basis der Erfahrungen aus dem Ausland (etwa Großbritannien) mit Opting-out-Modellen schätzt Jasper, dass durch das BSRG in einem optimistischen Szenario künftig rund 65 statt bisher 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung verfügen könnten. Im Jahr 2023 will der Gesetzgeber die bis dahin durch das BRSG erreichten Fortschritte überprüfen, um dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Ausbau der ergänzenden Altersvorsorge einzuleiten. Jasper geht davon aus, dass dann erste Erfolge des BRSG zu sehen sein werden, es aber für ein abschließendes Fazit zu früh sein werde.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.

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