Gemäß § 288 Abs. 5 BGB muss ein Schuldner, wenn er kein Verbraucher ist, bei Zahlungsverzug einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 Euro an den Gläubiger bezahlen – zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Verzugszinsen.
Tendenz für Anwendung der 40-Euro-Pauschale bei Lohnverzug
Umstritten ist bisher, ob diese 40-Euro-Pauschale auch Arbeitnehmern zusteht, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig überweist. Tendenziell spricht sich die Rechtsprechung für die Anwendbarkeit des § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsverhältnis aus. So hat zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass eine „Verzugsschadenspauschale“ auch im Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden kann (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2017, Az. 4 Sa 8/17).
Ein weiteres Beispiel aus der Rechtsprechung: Bereits im November 2016 hatte das Landesarbeitsgericht Köln die Anwendbarkeit der 40-Euro-Pauschale auf Arbeitsentgeltforderungen bejaht (LAG Köln, Urteil vom 22.11.2016, Az. 12 Sa 524/16). Bei der 40-Euro-Pauschale, so führte das LAG damals aus, handele es sich um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sei. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung – die Erhöhung des Drucks auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen – spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten. Andere Landesarbeitsgerichte teilen diese Rechtsauffassung.
Noch keine endgültige Rechtssicherheit
Doch es gibt auch eine andere Sichtweise zu diesem Thema. Im Oktober 2017 hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln den Anspruch auf die Verzugspauschale im Arbeitsrecht verneint (LAG Köln, Urteil vom 04.10.2017, Az. 5 Sa 229/17). Das Urteil beweist: Endgültige Rechtssicherheit gibt es bei dieser Frage immer noch nicht. Dafür wird nun voraussichtlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) sorgen müssen. Denn wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das LAG Köln die Revision zum BAG ausdrücklich zugelassen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.