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Warten auf das Bundesfinanzministerium

Die Politik will Hemmnisse für die bAV abbauen. Bild: blende40/Fotolia.com
Die Politik will Hemmnisse für die bAV abbauen. Bild: blende40/Fotolia.com

Nach der sogenannten Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in KMU“), die im Sommer 2014 vorgestellt wurde, wird mit Spannung das nächste Gutachten erwartet: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende Dezember 2014 ein Forschungsvorhaben vergeben mit dem Titel „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“.

Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Würzburg erarbeitet nun im Auftrag des BMF Verbesserungsvorschläge. Dabei geht es insbesondere um die Interessen von unterdurchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern einerseits sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) andererseits. Der Entwurf des vorläufigen Abschlussberichts soll nach dem gegenwärtigen Zeitplan Ende Oktober 2015 vorgelegt werden.

Nicht eindeutig zu identifizieren

Die Machbarkeitsstudie des BMAS hatte sich mit den Hemmnissen der Verbreitung der bAV in KMU beschäftigt, allerdings beschränkt auf die drei Prozessbeteiligten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bAV-Anbieter. Insgesamt wurden 40 potenzielle Hemmnisse im Rahmen der bAV-Einführung beziehungsweise der Inanspruchnahme identifiziert. Dabei liegen 13 Hemmnisse auf Arbeitgeberseite, 22 bei Arbeitnehmern und fünf Hinderungsgründe bei den bAV-Anbietern.

Allerdings konnte auf Basis der Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig identifiziert werden, welche der 40 in der Praxis auftretenden Hemmnisse verstärkt in KMU auftreten, mit anderen Worten: Spezielle Hemmnisse, die nur in KMU beziehungsweise bei Arbeitnehmern in KMU wirken, konnten nicht gefunden werden. Deshalb wurden zusätzlich Experteninterviews geführt. Zu den Top-Ten-Hemmnissen zählen die Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand, fehlendes Engagement des Arbeitgebers, das Fehlen von bAV-Spezialisten/ Personalressourcen im Unternehmen, geringes Einkommen der Mitarbeiter sowie fehlendes Engagement eines Betriebsrates.

Die Rolle des Arbeitgebers

Die befragten Experten sind sich nicht einig, wie man Arbeitgeber motivieren könnte, eine bAV aktiv anzubieten. Durch ein Opting-out oder durch Überzeugungsarbeit? Nach Expertenmeinung ist auf jeden Fall der Arbeitgeber der maßgebliche Akteur, der die bAV vorantreiben oder verhindern kann. Für die Zukunft sehen die Experten vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht: Um den Fachkräftemangel im eigenen Haus zu lindern und die damit verbundene Notwendigkeit, Mitarbeiter zu binden oder die passenden zu gewinnen, kommen sie an dem Angebot einer bAV-Lösung nicht vorbei. Dieses Argument könnte nach Expertenmeinung auch Unternehmen überzeugen, die heute noch eine reine Entgeltumwandlung anbieten, zukünftig eine gemischtfinanzierte bAV aufzusetzen.

Ebenso sehen die Spezialisten mehr und bessere Informationsangebote, auch seitens der jeweiligen Interessenverbände (IHK, HWK, Mittelstandsvereinigungen usw.) sowie Werbung in den Medien als wichtige Instrumente, um eine neue Dynamik zu erzeugen.

Autorin: Christiane Siemann