Die Große Koalition wird mit dem neuen Fondsstandortgesetz Mitarbeiteraktien stärker fördern. Die beschlossene Erhöhung des entsprechenden Freibetrags von 360 auf 1.440 Euro wurde Ende April im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Wie bewerten Sie diesen Schritt?
David Voggeser: Die Anhebung ist absolut zu begrüßen. Aber das Gesetz kann das in den letzten Jahren durch weitgehenden Stillstand geprägte politische Handeln in puncto Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht vergessen machen. Wir hinken hier anderen Industrienationen weit, weit hinterher.
Welchen Rückstand meinen Sie konkret?
David Voggeser: Der von der Bundesregierung festgelegte neue Wert wird als großer Sprung diskutiert, bleibt aber nur ein kleiner Hüpfer – noch immer weit weg von internationalen Standards. Länder wie Spanien mit 12.000 Euro, das Vereinigte Königreich mit 3.500 Euro oder Österreich mit 4.500 Euro gewähren in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung signifikant höhere Steuerfreibeträge. Zudem ist weiterhin in vielen Bereichen wie einer möglichst einfachen Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups noch einiges zu tun.
Aber der Vorstoß des Gesetzgebers läuft doch grundsätzlich in die richtige Richtung.
David Voggeser: Auf jeden Fall, denn es ist zu erwarten, dass die Erhöhung von Freibeträgen zu einer Erhöhung der Teilnahmequoten in existierenden Programmen führt – wie auch insgesamt zu einer stärkeren Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland.
Worauf stützt sich Ihre Zuversicht?
David Voggeser: Das haben wissenschaftliche Studien, Fachkonferenzen oder auch Vorstöße namhafter Unternehmen zum Beispiel im Rahmen des „Berliner Appells für mehr Vermögensbildung in Mitarbeiterhand“ unterstrichen. Auch eine Kurzumfrage von uns zusammen mit dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP und dem Deutschen Aktieninstitut legt eine solche Entwicklung nahe. Demnach sehen rund drei Viertel der Unternehmen im steuerlichen Freibetrag einen wichtigen Hebel, um Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu machen.
Was bewirkt der erhöhte Freibetrag neben den Vorteilen für Anteilseigner konkret?
David Voggeser: Wir gehen davon aus, dass er Unternehmen stärker motiviert, ihrerseits das rentable Investment Mitarbeiterkapitalbeteiligung noch attraktiver zu machen, zum Beispiel über die Gewährung von Rabatten auf den Kauf von Unternehmensanteilen oder die Incentivierung des Aktienerwerbs durch kostenfreie Anteile. Dieses Vorgehen minimiert auch gleichzeitig wirtschaftliche Verluste. Auch tiefe wirtschaftliche Krisen werden langfristig kompensiert, da Mitarbeiter für ihr Investment aufgrund des geringeren Kurses eine größere Anzahl an Aktien erhalten. Spätere Kurssteigerungen erhöhen so die Rendite. So lassen sich bei rund 95 Prozent der Unternehmen aus DAX, MDAX, SDAX und TecDAX in einem Zehnjahreszeitraum deutlich positive Renditen nachweisen.
Aber wird die Erhöhung des Freibetrags nicht auch dazu führen, dass der Staat stärker von Renditen profitieren will?
David Voggeser: Genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Wir sehen die Diskussion um ein Beibehalten des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge sowie um eine mögliche Finanztransaktionsteuer auf Aktien kritisch, insbesondere wenn diese Aktien durch Mitarbeiter fünf Jahre oder länger gehalten wurden. Mit Blick auf eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmern am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen sind derartige Regelungen schlicht kontraproduktiv.
Zuletzt wurden die speziellen Anforderungen von Start-ups bei der Beteiligung ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Welche Probleme stellen sich hier?
David Voggeser: Wir sprechen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der Regel über börsennotierte Unternehmen und unterschlagen dabei oft die speziellen Nöte von mittelständischen und jungen Firmen ohne Aktien. Speziell junge Start-up-Unternehmen sind aber auf eine Beteiligung von Mitarbeitern angewiesen. Sie können oft keine marktüblichen Vergütungen zahlen. Anteile am Unternehmen könnten hingegen ohne eine Verringerung des Bestands an Barmitteln ausgegeben werden. Verknüpft man dies zusätzlich mit einem Eigeninvestment von Mitarbeitern, erhöht sich der von diesen gehaltene Anteil nochmals. Damit gewinnen beide Seiten: Das Unternehmen erhält Kapital, wird erfolgreicher und verliert weniger Mitarbeiter, die sich – steuerlich gefördert – eine zweite Einkommensquelle aufbauen.
Was steht diesem Idealbild im Weg?
David Voggeser: Eine vergünstigte oder gar kostenfreie Überlassung von Unternehmensanteilen stellt nach deutschem Steuerrecht einen geldwerten Vorteil dar. Die 1.440 Euro als Freibetrag sind gerade für Start-ups deutlich zu wenig, weil der darüber hinausgehende geldwerte Vorteil versteuert werden muss – und zwar im Moment des Zuflusses. Das stellt Beschäftigte, die Anteile nicht zu Barmitteln machen können, vor ein Problem. Sie müssten schlicht Steuern zahlen, ohne dass sie die Möglichkeit hätten, die Anteile zu verkaufen.
Aber wurde diese Regelung für Start-ups nicht geändert?
David Voggeser: In der Tat, die Besteuerung erfolgt nunmehr erst zum Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens aber nach zwölf Jahren. Aber dennoch kann die geschilderte Situation auch zu diesem Zeitpunkt eintreten.
Welche Rolle spielt bei nicht börsennotierten Unternehmen die Bewertung?
David Voggeser: Da sprechen Sie einen wunden Punkt an. Für die Besteuerung des geldwerten Vorteils ist auch bei Start-ups – wenngleich eventuell erst später – relevant, welchen Wert die jeweilige Beteiligung hat. Dafür ist eine entsprechende Bewertung erforderlich. Und hier gibt es viele Möglichkeiten, aber weder eine verbindliche Festlegung noch eine Empfehlung seitens des Gesetzgebers. Die Unternehmen werden hier im Grunde alleingelassen.
Wie lautet Ihr Appell an die Politik?
David Voggeser: Es geht nicht nur um die Politik, das wäre zu kurz gesprungen. Auch die Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten und bei attraktiven Angeboten sollten Mitarbeiter diese auch nutzen und investieren. Am Ende gilt unabhängig von der Unternehmensform oder -größe: Mitarbeiterbeteiligung wirkt nachhaltig positiv für alle. Sie sollte deswegen nicht durch unattraktive Rahmenbedingungen wie eine marginale Förderung oder bürokratische Regelungen ausgebremst werden.
Weitere Informationen zu Mitarbeiteraktien sowie Szenarien zur Entwicklung von Investments in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung lassen sich mit dem „Rendite-Dreieck“ des Deutschen Aktieninstituts und der hkp///group hier simulieren.
Christiane Siemann ist freie Journalistin und Moderatorin aus Bad Tölz, spezialisiert auf die HR- und Arbeitsmarkt-Themen, die einige Round Table-Gespräche der Personalwirtschaft begleitet.