Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

Wer darf im Homeoffice arbeiten?

Wenn einem Mitarbeiter Homeoffice gewährt wird, gilt dieser Anspruch nicht für alle Angestellten eines Unternehmens, wie Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, in einem Interview mit dem Handelsblatt am 25. November sagte. „Aktuell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice“, so der Arbeitsrechtler. Wenn überhaupt, könne sich in Sonderfällen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, aus dem Sozialgesetzbuch ein solcher Anspruch ergeben.

Es kann aber sein, dass Arbeitnehmer in solchen Fällen den Anspruch auf Homeoffice unter dem Aspekt der Gleichbehandlung durchsetzen. „Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel acht Mitarbeitern mit ähnlichem Profil im Unternehmen Homeoffice gestattet und zwei weiteren nicht, könnte es für den Arbeitgeber rechtlich schwierig werden, diese Ungleichbehandlung zu begründen”, lässt sich Meyer zitieren.

Homeoffice nur für bestimmte Arbeitsgruppen gilt

Dagegen sei es Arbeitgebern erlaubt, Heimarbeit nur bestimmten Arbeitnehmergruppen wie Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern zu gewähren. Daraus entsteht für die anderen Mitarbeiter kein Anspruch auf Gleichbehandlung.

Bei dem Thema Gleichbehandlung handelt es sich immer um eine Einzelfallabwägung. „Darf einer von 100 Mitarbeitern im Homeoffice arbeiten, lässt sich daraus kaum ein Anspruch auf Homeoffice für die anderen 99 Mitarbeiter ableiten. Bei 98 von 100 Mitarbeitern im Homeoffice sieht dies aber anders aus”, so Peter Meyer.