Der Mindestlohn wird ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Dementsprechend müssen die Löhne von rund 22 Prozent aller Beschäftigtenverhältnisse angepasst werden. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Untersuchung ausgerechnet. Damit betrifft die kommende Mindestlohnerhöhung doppelt so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Arbeitgeber wie beim letzten Mal im Jahr 2015.
Ob das Gehalt entsprechend angepasst werden muss, hängt laut dem IAB oftmals von der Branche sowie der Art des Angestelltenverhältnisses ab. So sind vor allem Minijobs von dem Anstieg der unteren Lohngrenze betroffen. Denn in mehr als 70 Prozent der Minijobs in Deutschland bezahlt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten weniger als 12 Euro pro Stunde. Im Vergleich dazu verdienen nur gut 13 Prozent der Menschen, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, weniger als der kommende Mindestlohn vorgibt.
Teilzeit- und Gastronomieangestellte profitieren
Neben denjenigen, die einen Minijob haben, verdienen auch Beschäftigte in Teilzeitjobs tendenziell eher weniger als 12 Euro pro Stunde. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Teilzeitangestellten wird laut IAB-Kalkulationen von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Bei den Vollzeitangestellten werden es im Vergleich knapp 9 Prozent sein.
Unabhängig vom Anstellungsverhältnis spielt auch die Branche eine Rolle dafür, ob jemand von der Mindestlohnerhöhung betroffen ist. So werden vor allem im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft derzeit Gehälter gezahlt, die unter dem neuen Mindestlohn liegen.
Die Erhöhung der Lohnuntergrenze wird sich laut IAB-Einschätzung auch verstärkt auf Neueinstellungen auswirken. Denn Neueinstellungen sind mit 20 Prozent deutlich häufiger von der Mindestlohnerhöhung betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit rund 13 Prozent. Der Grund: „Die Entlohnung steigt in der Regel mit zunehmender Betriebszugehörigkeit“, sagt Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen bei der IAB.
Ob sich die Berechnungen der IAB als richtig erweisen, hängt auch davon ab, wie Unternehmen auf die aktuelle Inflation reagieren. „Die aktuell hohen Preissteigerungen könnten im Jahr 2022 zu stärker steigenden Löhnen führen“, sagt IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein. „Hierdurch würde die Entlohnung für einen Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bereits vor der Erhöhung im Herbst über die 12-Euro-Marke steigen. Die tatsächliche Mindestlohnbetroffenheit wäre somit zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend niedriger.“
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.