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Zeitarbeit: Tarifverträge werden an Mindestlohn angepasst

Die Tarifparteien in der Zeitarbeitsbranche haben sich auf eine Anpassung der Tariflöhne geeinigt. Demnach soll der tarifliche Mindestlohn in der Entgeltgruppe 1 von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro steigen. Für die Arbeitgeberseite bedeutet dies „eine gigantische Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen”, wie Sven Kramer, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite sich in einer Mitteilung zitieren lässt. Diesen Schritt habe man aber „wegen des Eingriffs der Politik in die Tarifautonomie” gehen müssen. Demnach kam die Einigung nach einem „Verhandlungsmarathon von über 19 Stunden“ zustande.

Die Anpassung war notwendig geworden, weil zumindest die untersten beiden Entgeltgruppen ansonsten unterhalb des künftigen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro gelegen hätten. Ab dem 1. Oktober bekommen daher nicht nur die Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 mehr Geld, sondern auch die der zweituntersten, der Entgeltgruppe 2a. Hier steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63. Und auch die Entgeltgruppe 2b bekommt mehr Geld: 12,93 Euro statt 12,20 Euro.

Neben der Regelung zum 1. Oktober 2022 vereinbarten die Tarifparteien weitere Erhöhungen in den unteren Lohngruppen: In der Entgeltgruppe 1 steigt der Lohn zum 1. April 2023 auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 2a erhöht sich die Entlohnung auf 13,20 Euro (1. April 2023) und dann auf 13,80 Euro (1. Januar 2024). Die Entgeltgruppe 2b steigt zum 1. April 2023 auf 13,50 Euro und am 1. Januar 2024 auf 14,15 Euro.

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Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.