Wegen der verhängten Beschränkungen in diesem Jahr hatten viele Unternehmen Probleme, Ausbildungsplätze bereitzustellen und Auszubildende zu rekrutieren. In der Folge blieben trotz des Programms „Ausbildugsplätze sichern“ viele Lehrstellen unbesetzt: Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet, lag die Zahl der Ausbildungsverträge allein in den IHK-Berufen zum Stichtag 30. September mit 259 837 um 13,7 Prozent unter dem Niveau von 2019.
Erleichterte Fördervoraussetzungen und verlängerte Frist bis Mitte 2021
Zum 11. Dezember sind nun Änderungen des Bundesprogramms in Kraft getreten, die Betriebe dabei unterstützen sollen, neue Azubis einzustellen und begonnene Ausbildungen weiterzuführen. Zu den Verbesserungen gehört zunächst, dass die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert werden. Auch werden die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Außerdem können nun alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
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Laut Bundesarbeitsministerium sollen mit der neuen Regelung vor allem auch die Unternehmen gefördert werden, die erst im Herbst deutliche Umsatzeinbrüche verzeichnet haben oder bei denen sich kleinere Einbußen über einen langen Zeitraum streckten. Überdies können jetzt auch jene Betriebe das Programm beanspruchen, in denen die Ausbildungen bereits im Juni oder Juli begonnen haben.
Interessierte Unternehmen können die Förderung – auch rückwirkend zu den neuen Konditionen – bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Weitere Informationen zu den neuen Ausbildungsprämien gibt es > hier.