Auswahl des Arbeitsplatzes - Wie wähle ich Arbeitsplätze für Auszubildende aus und bereite sie auf?
Schritt für Schritt durch den Ausbildungsprozess.So gehen Sie vor!
- Prüfen Sie, ob der Ausbildungsrahmenplan an den Arbeitsplätzen des Unternehmens voll abgebildet werden kann.
- Prüfen Sie die Eignung der Arbeitsplätze und des Fachpersonals für die Ausbildung.
- Legen Sie Arbeitsplätze, Ausbildungszeiten und Verantwortlichkeiten fest.
- Organisieren Sie Alternativen für die Ausbildung von Inhalten und Zielen, die nicht am Arbeitsplatz vermittelt werden können.
- Informieren Sie alle inhaltlich und formal Beteiligten mit detailliertem Plan über den örtlichen, sachlichen und zeitlichen Ausbildungsablauf jedes neuen Auszubildenden.
Nach geeigneten Arbeitsplätzen für die Ausbildung im Unternehmen suchen
Ausbildungsordnungen beinhalten als staatliche Bildungsstandards einen Ausbildungsrahmenplan. Dessen sachliche und zeitliche Gliederung bildet die Mindestvorgabe für die Organisation der Ausbildung in Ihrem Unternehmen. Prüfen Sie deshalb zunächst anhand der dort genannten Inhalte und Ziele, ob Sie die gesamte Ausbildung an geeigneten Arbeitsplätzen im Unternehmen durchführen können. Danach prüfen Sie, inwieweit die firmeneigenen, höheren Qualifikationsstandards dort vermittelt werden können.
Eine solche Prüfung muss sorgfältig vorbereitet und mit viel Fingerspitzengefühl durchgeführt werden, denn die Prüfung der Eignung erstreckt sich auch auf das ausbildende Fachpersonal. Deshalb ist eine rechtzeitige und enge Abstimmung mit dem verantwortlichen Führungspersonal (Betriebs-, Abteilungsleiter) des entsprechenden Bereichs dringend geboten.
Ist eine vollständige Durchführung des Ausbildungsganges an den Arbeitsplätzen des Unternehmens nicht möglich, sind Alternativen bzw. Ergänzungen mit Personal- und Kostenplänen zu beschreiben und eine Entscheidung der Geschäftsleitung über entsprechende überbetriebliche Kurse, Lehrwerkstatt- oder Verbundausbildungen herbeizuführen. Beteiligen Sie den Betriebsrat rechtzeitig.
Eignung der Arbeitsplätze prüfen
Inwieweit sich die Arbeitsplätze im Unternehmen zur Ausbildung eignen, bedarf einer Prüfung, die vielfältige, schwierige Fragen zu beantworten hat:
- Können an diesem Arbeitsplatz die im Ausbildungsrahmenplan genannten und vom Unternehmen darüber hinaus verlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden?
- Kann hier im Sinne des Prozesslernens die angestrebte berufliche Handlungsfähigkeit und die notwendige Berufserfahrung erworben werden?
- Besitzen die ausbildenden Fachkräfte die vom Gesetz verlangten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung?
- Sind diese Fachkräfte bereit und in der Lage, die notwendigen zusätzlichen Qualifikationen (Lernfortschrittskontrolle, Führungsgespräche, hilfsweise Beurteilungen) und evtl. auch die Ausbildereignung zu erwerben?
Regelungen im Berufsbildungsgesetz
§ 28 Abs. 3 Eignung von Ausbildenden, Ausbildern oder Ausbilderinnen
(3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.
Individuellen Ausbildungsplan entwerfen
Zufriedenstellende Antworten auf diese Fragen erlauben es Ihnen, für jede/n Auszubildende/n einen individuellen Ausbildungsplan mit Ausbildungszeiten und -orten, Verantwortlichen, Zeitpunkten für Berichte, Lernfortschritts¬kontrollen und Beurteilungen zu entwerfen, mit den Beteiligten abzustimmen und festzulegen.
Unterstützung sichern
Jeder Ausbildungsleiter und Ausbilder ist gut beraten, sich bei der Feststellung dieser Eignungen der Unterstützung der verantwortlichen Vorgesetzten in den verschiedenen Ausbildungsbereichen und des Betriebsrates zu versichern. Manche Fachkräfte, die im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen gut zurecht kommen, haben oft Schwierigkeiten mit selbstbewussten Auszubildenden. Es kann zu erheblichen innerbetrieblichen Problemen führen, wenn sich diese Schwierigkeiten erst im Verlauf der Ausbildung herausstellen. Hier kann die frühe Beteiligung von Betriebsräten für die Ausbildungsabteilung hilfreich sein.
Stimmen Sie Ihre Planung der Arbeitsplätze, an denen die Ausbildung im Unternehmen durchgeführt werden soll, mit den jeweiligen Vorgesetzten, den ausbildenden Fachkräften und dem Betriebsrat ab und holen Sie die Zustimmung der Geschäftsleitung ein.
Alternativen zur Ausbildung am Arbeitsplatz entwickeln
Falls die Arbeitsplätze im Unternehmen den gesamten Ausbildungsgang nicht abdecken, bieten sich je nach Art und Umfang der Ausbildungslücke unterschiedliche Lösungen an:
- Lehrwerkstatt/Lehrbüro/Lehrlabor, wenn das Unternehmen die Ausbildung insgesamt intern durchführen will,
- Überbetriebliche Ausbildungsstätte, wenn eine solche Einrichtung vom Unternehmen mit getragen wird oder gegen einen Kostenbeitrag genutzt werden kann,
- Außerbetriebliche Ausbildungsstätte, wenn ein qualitativ einwandfreies Angebot kostengünstig vorhanden ist,
- Verbundausbildung, wenn geeignete Partner (Zulieferer, Kunden, Nachbarbetriebe) vorhanden sind.
Für die Organisation dieser Ausbildungsabschnitte gilt prinzipiell die gleiche Vorgehensweise wie für die betriebsinterne Ausbildung. Über die Bedingungen muss auch hier im Einzelnen verhandelt werden.
Autor: Prof. Dr. Hermann Schmidt
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