Beendigung der Ausbildung - Was ist zu beachten? So gehen Sie vor!
Schritt für Schritt durch den Ausbildungsprozess.So gehen Sie vor!
- Gestalten Sie die abschließende Ausbildungsphase.
- Leiten Sie die Übernahme als Mitarbeiter ein.
- Bereiten Sie Ihre Auszubildenden auf die Abschlussprüfung vor.
- Erstellen Sie das Ausbildungszeugnis.
- Gewinnen Sie die ehemaligen Auszubildenden als Mitarbeiter.
Ziel: Heranführung junger Fachkräfte
Die Zielsetzung ausbildender Betriebe besteht darin, durch die eigenen Ausbildungsaktivitäten junge Fachkräfte heranzuführen. Diese sollen als Mitarbeiter die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhalten und stärken. Allgemein ergibt sich hieraus, dass bereits während der Ausbildung eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis vorgesehen wird.
Regelungen im Berufsbildungsgesetz
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Abschließende Ausbildungsphase
Die Übernahme in ein an die Ausbildung sich anschließendes Arbeitsverhältnis ist mit der Personalplanung und mit den Auszubildenden abzustimmen. Um sicherzustellen, dass die Vorstellungen über eine Weiterbeschäftigung übereinstimmen und Entscheidungen nicht unter Zeitdruck getroffen werden müssen, leiten Sie die Gespräche mit allen Beteiligten rechzeitig ein. Hierzu gehören selbstverständlich die Vorgesetzten der infrage kommenden Abteilungen oder Arbeitsplätze. So finden Sie in dieser für die berufliche Entwicklung wichtigen Weichenstellung eine gute Ausgangsposition.
Nach der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis begleiten Sie die neue Phase im Berufsleben ihrer ehemaligen Auszubildenden noch aufmerksam. Achten Sie darauf, dass die jungen Fachkräfte als neue Mitarbeiter nicht unterfordert beschäftigt werden und ihre Leistungsfähigkeit einsetzen können. Zwar ist die Ausbildung formal beendet, als betriebliche Führungskraft sollten Sie sich aber für einen angemessenen Zeitraum noch mitverantwortlich fühlen.
Auf die Prüfung vorbereiten
Bereiten Sie die Auszubildenden rechtzeitig auf die Anforderungen der Abschlussprüfung – sowohl auf den praktischen als auch auf den schriftlichen Teil der Prüfung – vor. Dabei können Sie den Anspruch und die Prüfungsanforderungen verdeutlichen. Schaffen Sie Sicherheit und wirken Sie aufkommenden Prüfungsängsten entgegen.
Die beste Prüfungsvorbereitung ist die Ausbildung selber, die von Anfang an das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Aufgaben und Arbeiten einschließt. Ein „Prüfungstraining“ ist dann nicht erforderlich. Lassen Sie Ihre Auszubildenden sorgfältig vorbereitet und selbstbewusst in die Prüfung gehen, und sie werden ihre Ausbildung mit Erfolg beenden.
Das betriebliche Ausbildungszeugnis
Mit Beendigung der Berufsausbildung haben Ausbildende den Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Für die jungen Fachkräfte ist das betriebliche Ausbildungszeugnis ein wichtiges Dokument. Für die Erstellung eines individuellen Zeugnisses benötigen Sie belastbare Aufzeichnungen über Verhalten und Leistungen, um jedem Einzellfall gerecht werden zu können.
Regelmäßig systematisch durchgeführte Aufzeichnungen, wie sie z. B. durch ein Beurteilungsverfahren dokumentiert werden, ermöglichen objektivierte individuelle Aussagen über:
- Interesse, Einsatz und Initiative,
- Sorgfalt, Qualität und rationelle Arbeitsweise,
- Konzentration und Belastbarkeit sowie
- über Verhalten und besondere Fähigkeiten.
Regelungen im Berufsbildungsgesetz
§ 16 Zeugnis
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
Als Mitarbeiter gewinnen
Mit dem Abschluss der Ausbildung beginnt zeitgleich ein neuer Lebensabschnitt. Wenn es die betrieblichen Gegebenheiten ermöglichen, bieten Sie für die Verabschiedung der Ausgebildeten und ihre Übernahme als Mitarbeiter einen Rahmen, der dem Ereignis angemessen ist. Bei dieser Gelegenheit sollten die Ausbildungszeugnisse überreicht und herausragende Leistungen ausgezeichnet werden. Unterstreichen Sie ggf. durch eine Prämie, dass sich auch im nächsten Abschnitt des Berufslebens Leistung lohnt und Anerkennung finden wird.
Das Unternehmensziel, durch Ausbildung qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, wird dann erreicht, wenn die jungen Fachkräfte erfahren, dass ihre Mitarbeit geschätzt und sich berufliche Entwicklung verwirklichen lässt. Der angestrebte Ausbildungserfolg manifestiert sich nicht zuletzt durch die Verbleibsquote der ausgebildeten Fachkräfte. Ausbilder wirken in ihrer Führungsaufgabe dabei prägend mit. Verstehen Sie daher Ihre Aufgabe umfassend. Sie sollte nicht abrupt mit der letzten Prüfungsleistung Ihrer Auszubildenden enden.
Dr. Günter Cramer
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