Immer auf die Kleinen

Minijobber verdienen wenig, doch sie haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Viele Unternehmen vergessen das leider. Zeit für eine Erklärung in „Leichter Sprache“.
Von Cliff Lehnen
Ein maßgeblicher Teil der führenden Sprachforscher und -philosophen ist überzeugt, dass unsere Sprache unser Denken prägt. Ihre Annahme: Wie wir formulieren, welche Begriffe, Metaphern und Bilder wir wählen, ist nicht nur linguistisch bedeutsam. Vielmehr strukturiert die Wahl der Worte unsere Wahrnehmung, unser Bild von der Welt.
Dieser These folgend, beginnen manche Probleme bereits bei der Nomenklatur. Nicht umsonst mühen sich Werber intensiv beim Versuch, internationale Produktnamen zu kreieren, die möglichst nirgendwo auf dem Erdball Anstoß erregen. Und übereifrige Genderaktivisten schaffen es mit teilweise irrwitzigen sprachlichen Hilfskonstruktion*Inn_en, dass man ihr im Kern sinniges Anliegen nicht immer ernst nehmen kann.
Woran denken Sie also bei einem „Minijob“? Mal ehrlich: Nach einer ernst zu nehmenden Tätigkeit klingt das nicht. Eher doch nach der verzwergten Variante eines normalen, eines „richtigen“ Jobs – eine halbe Portion, wenn überhaupt. Ein Job also, den man schnell mal übersehen kann und nicht so wichtig nehmen muss. Und lässt man sich die Bezeichnung „geringfügige Beschäftigung“ – gemeint ist dasselbe wie ein Minijob, hier nur auf Amtsdeutsch – auf der Zunge zergehen, kommt man vielleicht auf einen guten Beamtenwitz. Nicht aber auf den Gedanken, dass „geringfügig Beschäftigte“ sonderlich eifrig arbeiteten.
Zwei aktuelle Studien lassen nun vermuten, dass sprachlich hervorgerufene Assoziationen von ähnlich zweifelhafter Qualität auch das Bewusstsein der deutschen Arbeitgeber vernebeln. Die Ergebnisse werfen kein gutes Licht auf Unternehmen, die Minijobber beschäftigen (siehe auch Seite 8).
Forschern des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen zufolge bekamen im Jahr 2016 nur 29 Prozent der über sieben Millionen Minijobber im Krankheitsfall weiterhin ihren Lohn. Ihr Recht auf bezahlten Urlaub nutzten 2016 nur etwa 44 Prozent. Und vier von zehn Befragten (40 Prozent) gaben an, dass die Arbeitgeber kein Entgelt an Feiertagen zahlten. Die Daten beziehen sich auf NRW, werden aber als bundesweit verallgemeinerbar dargestellt.
Wenig Vertrauen in die deutsche Arbeitgeberschaft erweckt auch eine aktuelle Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung für den Untersuchungszeitraum 2015: Tendenziell arbeiteten Minijobber mehr als vertraglich vorgesehen, und trotz Mindestlohn verdiente beinahe jeder zweite Minijobber weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Jeder Fünfte erhielt diesen Daten zufolge nicht einmal 5,50 Euro. (Der Vollständigkeit halber sei angefügt, dass die auf NRW bezogene Essener Studie ermittelt hat, im Folgejahr 2016 seien „nur“ 14,5 Prozent der Minijobber unter Mindestlohn bezahlt worden.)
Weil man auch im Bundesarbeitsministerium weiß, dass Sprache Welt gestaltet, hat man der hauseigenen Broschüre zum Thema geringfügige Beschäftigung eine „Erklärung in Leichter Sprache“ vorangestellt. Die Leichte Sprache soll erwachsenen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Ein gutes Ansinnen, allein dass deutsche Unternehmer offenbar zur Zielgruppe gehören, war so nicht absehbar. Aber was tun wir nicht alles für faire Arbeitsbedingungen, also bitte:
„Eine gering-fügige Beschäftigung ist eine Arbeit. Viele Menschen sagen dazu auch Mini-Job. Bei dieser Arbeit verdient ein Mensch wenig Geld. Er verdient höchstens 450 Euro im Monat. Der Arbeit-Geber zahlt: Die Kranken-Versicherung. Die Unfall-Versicherung. Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer zahlen die Renten-Versicherung: Arbeit-Geber-Beitrag 15 Prozent. Arbeit-Nehmer-Beitrag 3,7 Prozent. Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer zahlen nicht: In die Arbeitslosen-Versicherung. In die Pflege-Versicherung. Wer gering-fügig arbeitet hat die: Gleichen (Arbeits-)Rechte wie andere Arbeit-Nehmer. Gleich Urlaub. Gleiche Bezahlung bei Krankheit. Gleicher Kündigungsschutz.“
Einfacher, liebe Unternehmensvertreter, hätten wir es nicht beschreiben können. Jetzt seid ihr dran.
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