Digital total
Spannende Zeiten für Arbeitsrechtler: Was die Politik in den vergangenen Jahren als Gesetze auf die Schiene gesetzt hat, beschert den Juristen reichlich Arbeit. Auch die Entscheidungen von Bundesarbeitsgericht (BAG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) sorgen dafür, dass es nicht langweilig wird.
Dabei hoffen die Juristen nach wie vor darauf, dass der Gesetzgeber keine kleinteilige Regelungswut an den Tag legt, sondern „handhabbare, aber abstrakte Regelungen“ aufstellt, die möglicherweise auch Fehlentwicklungen richterlicher Rechtsfortbildung korrigieren. Sprich: weniger gesetzliche Eingriffe in das Arbeitsverhältnis und sonstige Ausgestaltungen des Personaleinsatzes, dafür mehr konkrete, praxisnahe Entscheidungen.
Ein weiteres Schlagwort, das auch jenseits der Juristerei in aller Munde ist, beschäftigte auch die Teilnehmer unseres Round Table Arbeitsrecht: 4.0. Konkret: Wie umgehen mit den Anforderungen, die die Digitalisierung an die Arbeitswelt von heute stellt? Wo bleibt das Arbeitsrecht 4.0, zugeschnitten auf Crowd Working und Gig Economy?
Der althergebrachte Betriebs- und Mitarbeiterbegriff gehört ins letzte Jahrtausend. Insbesondere steht das kollektive Arbeitsrecht von 1972 nicht mit der betrieblichen Wirklichkeit von 2017 im Einklang, waren sich die Teilnehmer des Round Table einig. So müssten den Unternehmen mehr Spielräume eingeräumt werden, den Beschäftigten sollte mehr Souveränität bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitszeit eingeräumt werden: Wirtschaft und Arbeitnehmer brauchen ein Arbeitszeitgesetz, das unter anderem eine flexible Ausgestaltung der Arbeits- und Ruhezeiten zulässt. Kurz gesagt: ein Arbeitsrecht 4.0. Leider lässt dies wohl noch eine Weile auf sich warten.
Was erwartet Sie noch im vorliegenden Heft? Ein Ratgeber, wie mit sogenannten AGG-Hoppern umzugehen ist (Seite 13), Analysen der Entscheidungen des EuGH zum Thema Mitbestimmung sowie des BAG zum Tarifeinheitsgesetz, ein Essay zum neuen Mutterschutzgesetz, ein Blick nach Frankreich, wo der Gesetzgeber für Arbeitnehmer ein „Right to Disconnect“ installiert hat, sowie spannende und aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht.
Sven Frost
Redakteur
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