Ausgabe 5 - 2018
Die bittere Pille danach
Es gibt zwei ziemlich verlässliche Wege, so zu handeln, dass man es hinterher bereut: indem man die Dinge zu lange vor sich herschiebt oder sie zu überhastet angeht. Vor allem in der Kombination beider Strategien liegt grandioses Frustpotenzial.
Weil wir uns aber immer wieder in die selbst gepflanzten Nesseln setzen, stehen uns im Alltag längst jede Menge Tools und Apps bei, um den Überblick zu behalten und uns an erledigte und verpasste To-dos gleichermaßen zu erinnern. Auch die Medizin greift uns unter die Arme, wenn wir es überstürzt haben: Gar die intimsten Versäumnisse lassen sich inzwischen mit einem aufrechten Gang in die Apotheke ausbügeln. Und wenn alles nichts hilft, gibt es ja immer noch die Juristerei, die sich unserer Laster annimmt – und zwar längst nicht nur, wenn es schon zu spät ist. Immerhin zerbricht sich eine große Zahl an Juristen die Köpfe darüber, wie man die Gesetze so formuliert, dass sie unsere notorischen Schwächen gewissermaßen vorwegnehmen.
Manch drohendes Ungemach blenden wir der Einfachheit halber gleich ganz aus. Dass etwa am 25. Mai die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbare Wirkung entfaltet, hatten bis vor wenigen Wochen viele Unternehmer noch gar nicht mitbekommen – oder sich nicht weiter dafür interessiert. Jetzt steht sie vor der Tür, und man wird hektisch. Dafür gibt es in Anbetracht der drastisch erhöhten Geldbußen für Datenschutzverstöße nachvollziehbaren Grund.
Bei aller gebotenen Eile empfiehlt sich aber ein strukturiertes Herangehen an das Thema, gemeinsam mit den Bereichen IT, Recht und Compliance sowie mit dem Betriebsrat. Wer bereits mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konform arbeitet, hat gute Grundlagen, um die DSGVO umzusetzen. Doch einiges ändert sich. HR muss besonderes Augenmerk auf vier Aspekte legen: wesentlich verschärfte Informationspflichten bei Datenerhebung und -verarbeitung, umfassende Neuerungen beim Recht auf Löschung, strengere Meldepflichten bei Datenpannen und die gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Dienstleister bei Auftragsdatenverarbeitungen. Was es noch zu beachten gilt, haben wir in unserer Titelstrecke zusammengefasst. Klar ist: Wer zu lange wartet oder zu sehr hetzt, wird eine bittere Pille danach schlucken müssen.
Cliff Lehnen
Chefredakteur
- Die bittere Pille danach
- Frischer Wind für die DGFP
- #MeToo aus Sicht von HR
- Vom Schloss in die Schraubenfabrik
- „Ich brenne immer noch für das Recruiting“
- Im agilen Caféhaus
- Den Kunden im Fokus
- Ignoranz kann teuer werden
- Oberste Arbeitgeberpflicht
- Recruiting erfordert Vertrauen
- „Finger weg von privaten Netzwerken“
- Die Quintessenz: Dos and Don'ts für Personaler in Sachen Datenschutz
- Wechsel mit Aussicht
- Trennung mit Neuanfang
- Bürokratie statt Flexibilität
- Die Arbeitgeber schaden sich selbst
- „Personaler sollten sich an Technik herantrauen“
- Besser testen
- Inhalt schlägt Form
- Kein Durchblick beim Entgelt
- Das geglückte siebte Jahr
- Next Act, Next Hope
- „Personal ist mir eine Herzensangelegenheit“