HR-Lexikon
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsausbildung (duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung in Deutschland. Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend reformiert. Ziel der Reform ist die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie eine hohe Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen – unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Die wichtigsten Änderungen:
Ausbildung im Ausland: Teile der Berufsausbildung sind im Ausland möglich. Der Auslandaufenthalt muss dem Ausbildungsziel dienen. Der Aufenthalt im Ausland darf nicht mehr als ein Viertel der Ausbildungsdauer ausmachen.
Längere Probezeit: Die maximale Probezeit wurde von drei auf vier Monate verlängert.
Interessenvertretung: Die Wahl einer Interessenvertretung in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen ist ab fünf Azubis möglich.
Modernisierung der Prüfungen: Abschlussprüfungen können nun nach dem Gesetz in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden. In diesen Fällen entfällt die Zwischenprüfung.
Qualität der Ausbildung: Der Qualitätsaspekt in der Ausbildung ist nach dem neuen Gesetz auch Aufgabe der Berufsbildungsausschüsse und Landesausschüsse. Allerdings ist die Ausgestaltung auf die Ausschüsse übertragen und nicht konkret geregelt.
Vollzeitschulische Ausbildungen: Schulische Ausbildungsgänge können unter bestimmten Voraussetzungen zu Kammerprüfungen zugelassen werden und haben somit den gleichen Abschluss wie eine betriebliche Ausbildung.
Quelle: Jahrbuch Personalentwicklung