HR-Lexikon
Bildungscontrolling
Aufgrund der Vielzahl vorliegender Bildungscontrolling-Ansätze und der verwirrenden Verwendung der Begriffe Erfolgskontrolle, Ergebniskontrolle, Evaluation bzw. Evaluierung und Weiterbildungscontrolling soll Bildungscontrolling als integratives Konzept verstanden werden, um so der Querschnittsfunktion von Weiterbildung einerseits und Controlling andererseits besser gerecht zu werden. Dies bedeutet, dass nicht allein quantitative Aspekte in der klassischen Logik von Planung, Steuerung und Kontrolle betrachtet werden, sondern insbesondere die Rahmenbedingungen für Bildungsprozesse einbezogen werden.
Der Begriff Evaluation wird neuerdings immer häufiger verwendet, fokussiert aber weniger auf den betriebswirtschaftlichen als vielmehr auf den pädagogischen Nutzen der Weiterbildung.
Bildungscontrolling prüft, inwieweit die in einem Unternehmen aufgestellten Ziele in Bezug auf die (Weiter-) Bildung im Unternehmen realisiert werden. Dabei geht es neben der Einhaltung von definierten Kosten und Budgets auch um die Frage, ob bzw. welche Bildungsmaßnahmen welche Effekte auf den Arbeitserfolg ausüben. Controlling in dieser Form setzt eine genaue Planung voraus. Es geht nicht nur darum, Instrumente zu schaffen und einzusetzen, sondern auch darum, in der Vorbereitung des eigentlichen Controllings zu definieren, welcher Entwicklungsbedarf im Unternehmen vorliegt. Hierfür muss die Situation des Unternehmens analysiert und entsprechende Unternehmensentwicklungsziele aufgestellt werden, aus denen dann Bildungsziele formuliert werden.
Quelle: Handbuch PersonalEntwickeln