HR-Lexikon
Innovationskompetenz
Der Begriff Innovationskompetenz hat zum einen eine deskriptiv-normative Komponente: Innovation (lat. innovare = erneuern): Die Neuerung kann sich auf materielle Produkte, immaterielle Dienstleistungen, Werkstoffe, Prozesse und Personal beziehen. Letzteres bezeichnet man als Sozialinnovation.
Kompetenz (lat. competencia = zu etwas geeignet, befähigt, befugt sein) steht für die andere Seite, die handlungsorientierte bzw. konative, also für die Fähigkeit bzw. das in einer Person angelegte Vermögen, in einer bestimmten Situation adäquat (hier: innovativ) zu handeln.
In Analogie zum Schlüssel-Schloss-Prinzip geht es hier folglich um die höchstmögliche Übereinstimmung zwischen dem Fähigkeitenprofil eines Mitarbeiters bzw. einer Führungskraft und der gestellten Aufgabe bzw. den daraus resultierenden, situationsspezifischen Arbeitsanforderungen.
Ferner spricht man bei Kompetenz im Alltagsgebrauch auch von Befugnis bzw. Zuständigkeit. Letzteres ist allerdings nicht frei von Irritation, denn jemanden, der zuständig ist, als kompetent zu bezeichnen, ist alles andere als korrekt. Trotzdem steht diese Version sogar im Duden und unterstellt einfach, dass sich die richtigen Personen auf den richtigen Stellen befinden. Dies entspricht eher einem Idealzustand, wie etwas sein sollte, der aber in der Realität nicht allzu häufig anzutreffen ist.
Verknüpft man beide Worte miteinander, dann versteht man unter Innovationskompetenz die Fähigkeit einer Person oder Organisation zur Entwicklung bzw. Einführung von Neuerungen.
Quelle: Handbuch PersonalEntwickeln