Round Table Zeitarbeit 2018: Die Hürdenläufer
Top oder Flop? Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist im Markt angekommen. Wie geht die Wirtschaft mit Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer um? Beim jährlichen Round Table der Personalwirtschaft berichten neun Personaldienstleister aus der Praxis und diskutieren die Folgen. Die wichtigsten Aussagen hier als Bilderstrecke.

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Nicht nur die Kunden sind von der AÜG-Reform verunsichert, auch die Zeitarbeitnehmer sind betroffen von ständigen Wechseln. Dies erfordert gut geschulte Mitarbeiter, um Kunden weiterhin gut zu beraten und die Zeitarbeitnehmer zu motivieren.
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Bild: Hartmut Bühler

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Wenn die qualifizierten Fachkräfte zwangsweise nach 18 Monaten ausgetauscht werden müssen, weil keine Festübernahme möglich ist, wird es für viele Unternehmen ein böses Erwachen geben.
Bild: Hartmut Bühler

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Für KMU, die nun nach 18 Monaten ein Mandat meist kündigen müssen, bedeuten die Folgen der AÜG-Reform einen erhöhten Rekrutierungsaufwand und somit höhere Kosten.
Bild: Hartmut Bühler

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Equal Pay geht zulasten der Zeitarbeitnehmer, die häufig nach neun Monaten abgemeldet werden. Der Gesetzgeber hat mit dem AÜG ein administratives Monstrum für die Feststellung des richtigen Equal-Pay-Lohns geschaffen. Es fehlt eine klare Definition im Gesetz.
Bild: Hartmut Bühler

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Für Zeitarbeitnehmer sind die negativen Auswirkungen des neuen AÜG größer als sein Nutzen. Nun zeigen sich die Kollateralschäden, die der Gesetzgeber mit der Verabschiedung in Kauf genommen hat.
Bild: Hartmut Bühler

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Der große administrative Aufwand bei Equal Pay führt zu einer vorsorglichen Abmeldung in vielen Bereichen. Im an- und ungelernten Bereich hingegen wird eine höhere Nachfrage nach Zeitarbeit beobachtet.
Bild: Hartmut Bühler

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Im Matching von Kandidat und Kunde sind die Personaldienstleister top und das kann keine digitale Form des Matchings leisten und schon gar nicht ersetzen.
Bild: Hartmut Bühler

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Das ständige Austauschen von Zeitarbeitskräften in Langzeiteinsätzen funktioniert nicht, denn diese verfügen häufig über spezielle Qualifikationen. Das bedeutet, dass der Entleiher viel Zeit für die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters investieren muss.
Bild: Hartmut Bühler

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Obwohl die Personaldienstleister ihre Hausaufgaben bezüglich der DSGVO gemacht haben, bleiben viele Fragen offen und die Verunsicherung, wie die Verordnung auszulegen ist, bleibt.
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Bild: Hartmut Bühler