Der Betriebsrat ist das Vertretungsorgan der Mitarbeitenden in Unternehmen. Durch ihn wird zum großen Teil das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Angestellten umgesetzt. Ab einer Unternehmensgröße von fünf festen Beschäftigten, kann ein Rat ins Leben gerufen werden. Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Arbeitnehmenden bestimmt. Die Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt.