Eine vertraglich vereinbarte Probezeit dient Unternehmen und deren neuen Beschäftigten dazu, sich erst einmal kennenzulernen. In den meist ersten drei bis sechs Monaten ist so für beide Seiten die Kündigungsfrist deutlich kürzer als zu einem späteren Zeitpunkt. Urlaub kann in der Probezeit zwar prinzipiell genommen werden, vielerorts wird dies aber nicht gern gesehen.
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