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Redaktion Personalwirtschaft

BAG Urteil vom 21. November 2013 – Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen durch ein Schwesterunternehmen

Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach der Insolvenzordnung kann eine Rechtshandlung dann angefochten werden, wenn eine Forderung eines Insolvenzgläubigers erfüllt worden ist, ohne dass er dies beanspruchen konnte. Das gilt auch, wenn der Schuldner und der Dritte Schwesterunternehmen sind. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn die Zahlung auf einer dreiseitigen, insolvenzfest getroffenen Abrede beruht.

BAG Urteil vom 12. November 2013: Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse

Eine Bestimmung in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse, nach der ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts.

KfW-Bank gewinnt den 21. Deutschen Personalwirtschaftspreis

Platz eins des Deutschen Personalwirtschaftspreises 2013 geht an die KfW-Bankengruppe mit ihrem Gender Balance Programm. Allerdings bestachen auch die zweit- und drittplatzierten Gewinner - die Deutsche Telekom und die Firma Dornseif - mit ihren Konzepten.

BAG Urteil vom 17. Oktober 2013: Betriebsübergang – Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, so kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer verwirken.

BAG Urteil vom 15. Oktober 2013 – Anspruch auf Wiedereinstellung

Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber den Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

BAG Urteil vom 25. September 2013 – Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

Nach § 631 BGB wird der Unternehmer durch einen Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein herbeizuführender Erfolg. Gegenstand eines Dienstvertrags nach § 611 Abs. 1 BGB ist dagegen die Tätigkeit als solche. Bei einem Arbeitsverhältnis wird die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit geleistet.

BAG Urteil vom 29. August 2013 – Betriebsbedingte Kündigung – freier Arbeitsplatz im Ausland

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers. Der Begriff „Betrieb“ aus dem Kündigungsschutzgesetz ist somit grundsätzlich nur auf Betriebe in Deutschland auszulegen, und die Regelungen des Gesetzes gelten nur in Deutschland.

BAG Urteil vom 10. Juli 2013 – Auswahlentscheidung bei Versetzungen

Der Arbeitgeber hat bei der Versetzung von Beschäftigten bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist unzulässig.

BAG Urteil vom 20. Juni 2013 – Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung – Kündigungsfrist

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigung muss sicher erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Ist dies nicht der Fall, kann die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam sein.