Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die steuerfreien Leistungen bleiben auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungsregelungen bleiben von der Neuregelung unberührt.