Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Regelungen zur stufenweise Anhebung des Kurzarbeitgeldes bis zum 31.12.2021 verlängert werden - dies soll für Arbeitnehmer gelten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.
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Entgeltabrechnung
Regierungsbeschluss
Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer beschlossen
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Das sieht eine neue Verordnung vor, welche die Bundesregierung am 16.09.2020 beschlossen hat.
Von:
Jan Lehmann