Bei 22 Prozent der Firmen wurde der neue Rechtsanspruch selten geltend gemacht, bei 11 Prozent gelegentlich und bei drei Prozent häufig. Bei der Brückenteilzeit kann der Beschäftigte hinterher wieder Vollzeit arbeiten. Jedes fünfte Unternehmen mit weniger als 45 Angestellten gewährte in der Folge auch tatsächlich zeitlich befristet Teilzeit.
Das Brückenteilzeitgesetz hat bislang weder als Jobmotor noch als Geschäftshemmnis gewirkt. 38 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass die (vorübergehend) freigewordene Arbeit vor allem von Kolleg*innen aufgefangen wird. Jedes sechste Unternehmen stellte neue Mitarbeiter*innen ein (16 Prozent). Von einer Verringerung der Geschäftstätigkeit berichteten hingegen nur vier Prozent. Sechs Prozent nannten „andere Maßnahmen“, bei 20 Prozent war keine Aussage möglich. Mehrfachnennungen waren zugelassen.