Der Auslandseinsatz ist die Aufnahme einer weisungsgebundenen – in der Regel befristeten – Tätigkeit in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland, sofern dies für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Bei unbefristeten Tätigkeiten handelt es sich um eine Versetzung beziehungsweise einen Übertritt zu einer ausländischen Niederlassung, sofern die Bindung zu dem Unternehmen im Staat des Einsatzes nicht mehr sinnvoll ist.