Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2021 zunächst auf 9,50 EUR brutto pro Stunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR, zum 01.01.2022 auf 9,82 EUR und zum 01.07.2022 auf 10,45 EUR. Die Bundesregierung folgt damit einer Empfehlung der Mindestlohnkommission. Diese orientiert sich bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns an der Tarifentwicklung. Mit der stufenweisen Anhebung des Mindestlohns sollen aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie berücksichtigt werden.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.