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MAB: Worauf es beim Datenmanagement ankommt

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Personalwirtschaft: Herr Heidbrink, Herr Heuer, welche Grundsätze bezüglich Datenmanagement sollte jeder Personaler und jede Personalerin kennen?
Jan Heuer: Daten dürfen nur gemanagt werden, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Hierfür ist die Festlegung eines Zwecks von besonderer Bedeutung. Von der Erhebung bis zur Löschung muss der Lifecycle der Daten immer zweckgebunden sein. Daten nur aus purer Lust zu erheben, zu speichern und zu analysieren, ist nicht erlaubt.
Marcus Heidbrink: Der Grundsatz „Je weniger, desto besser“, sollte in jedem Schritt als Orientierung dienen. Gerade weil heutzutage oftmals Druck da ist, so viele Daten wie möglich zu haben, um darauf basierend Entscheidungen treffen zu können. Stichwort Datenpool. HR sollte das Prinzip der Human Agency immer präsent haben. Der Mensch muss das Management überschauen und ist für die darauf basierenden Entscheidungen verantwortlich.

Die Datenerhebung

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