Das Bundeswirtschaftsministerium plant, Beschäftigte mit einem Jahresverdienst ab rund 177.000 Euro (1,75-fache BBG) vom Kündigungsschutz auszunehmen. HSI und WSI widerlegen diesen Vorschlag auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit als empirisch und verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Konkret stammt dieser Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Er sieht vor „Beschäftigte mit einem Verdienst oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), das entspricht aktuell einem Jahresverdienst von rund 177.000 Euro, vom Bestandsschutz des Kündigungsschutzes auszunehmen“.
Was plant das Bundeswirtschaftsministerium beim Kündigungsschutz?
Diese Überlegung begründet die Bundeswirtschaftsministerin wie folgt: Dadurch solle es Unternehmen ermöglicht werden, sich zeitnaher an „neue Marktsituationen anzupassen und zu restrukturieren“.
Die Basis dieses Vorschlags haben laut der Studie des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zwei französische Tech-Unternehmer geschaffen. Yann Coatanlem und Olivier Coste hätten argumentiert, die sog. Restrukturierungskosten bei Entlassungen „seien in Deutschland vergleichsweise hoch und würden Unternehmen behindern, wobei sie das Kündigungsschutzrecht als Ursache nennen“.
Welche verfassungsrechtlichen Risiken birgt die Kündigungsschutz-Reform?
Aber – so halten die beiden Autoren Dr. Ernesto Klengel vom HSI und Dr. Toralf Pusch vom WSI den Franzosen entgegen: „Aktuelle Daten zu Kündigungsquoten und Abfindungen“ deuteten darauf hin, „dass oft angeführte angebliche Entlassungshürden weder bei Hochverdienenden noch bei Beschäftigten anderer Einkommensgruppen realistisch sind“.
So müssten, rechnen die Autoren vor, „Beschäftigte 40 bis 60 Jahre in einem Betrieb angestellt gewesen sein, um auf Kosten zu kommen, wie sie in der Debatte genannt werden“.
Für Klengel und Pusch ist es daher ob der empirischen Erkenntnisse zweifelhaft, ob das formulierte Problem „überhaupt in einem relevanten Umfang“ besteht.
Doch damit nicht genug: Die Forscher betonen zudem, dass die Überlegungen auch juristisch auf „wackeligen Beinen“ stünden.
Welche verfassungsrechtlichen Risiken birgt die Kündigungsschutz-Reform?
Schließlich basiere, schreiben beide in einer Pressemitteilung, das Kündigungsschutzgesetz „keineswegs nur auf dem Gedanken der Existenzsicherung, sondern auch dem Schutz vor willkürlichen Entlassungen, sei also vom Einkommen unabhängig“. Das bedeutet im Klartext, dass alle Beschäftigten, auch die mit hohen Gehältern, ein Recht auf Schutz haben. Zudem werfe eine am Einkommen festgemachte Ungleichbehandlung verfassungsrechtliche Fragen auf.
Ernesto Klengel, wissenschaftlicher HSI-Direktor, vermutet, dass eine Umsetzung des Vorschlags insofern kaum rechtssicher möglich sei. Zudem wird aus seiner Perspektive der „Vorstoß auch aus Sicht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer riskant“.
Die Erklärung dafür liefert er mit: „Denn ja nach politischer Interessenlage könnte man später schnell sagen: Wenn wir den Schutz nicht gezielt für Hochverdienende abbauen dürfen, dann machen wir das doch einfach für alle“. Er zieht daraus die Konsequenz, dass damit tendenziell ein wichtiger Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts bedroht wäre.
Die Skepsis der Autoren kommt nicht von ungefähr: Sie untersuchen vielmehr die weiteren Prämissen der Bundesregierung, mit denen ein schwächerer Kündigungsschutz begründet werden soll.
Was sagen die Daten der Bundesagentur für Arbeit wirklich aus?
Die Annahme, die auf einem herabgestuften Kündigungsschutz basiert, unterstellt für die Wissenschaftler, die Unternehmen hätten Schwierigkeiten sich aus betrieblichen Gründen von gutverdienenden Beschäftigten zu trennen. Das aber sei eine irrige Annahme.
Zur Begründung verweisen die Experten von HSI und WSI auf umfangreiche Daten der Bundesagentur für Arbeit, die sie analysiert haben. Dabei habe sich gezeigt, dass Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb des BBG überdurchschnittlich häufig Unterhaltspflichten haben und etwas älter sind. In ihrer Gruppe gibt es zudem die zweithöchste Kündigungsquote bei betriebsbedingten Kündigungen; an erster Stelle steht die Gruppe mit einem niedrigen Einkommen.
Die Autoren argumentieren ferner, dass die Prämissen der Bundesregierung für den Vorschlag auf Daten basieren, die in punkto Abfindungshöhe und -häufigkeit „mit der Praxis jedoch nur bedingt“ übereinstimmten.
So hätten im Jahr 2024 nur 12 bis16 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten eine Klage eingereicht. Auch habe nur eine relativ kleine Minderheit bei Jobverlust eine Abfindung erhalten.
Welche Kosten entstehen Unternehmen bei Kündigung von Hochverdienern wirklich?
Die Abfindung habe zudem durchschnittlich „bei rund 41.000 Euro oder 9,3 Bruttomonatsgehältern gelegen. Sie sei also deutlich niedriger gewesen als die „Restrukturierungskosten“, die von den Tech-Unternehmern durchschnittlich genannt worden waren.
Die Wissenschaftler erklären das damit, dass in die Rechnung von Coatanlem und Coste auch noch andere Kosten eingeflossen sind. Beispiele seien etwa Rechtskosten des Unternehmens oder Aufwand für Outplacement.
WSI und HSI erinnern schließlich auch daran, dass bei einer Debatte über sogenannte Restrukturierungskosten im Kontext mit einer Schwächung des Kündigungsschutzes die Kosten gegengerechnet werden müssten, die für die Personalfluktuation in Summe jenseits von Abfindungen entstehen.
Die ausführliche Analyse von Ernesto Klengel und Toralf Pusch „Einkommensgrenze und Kündigungsschutz. Eine arbeitsrechtliche und ökonomische Bewertung“, steht als WSI Policy Brief Nr.102 zum Download bereit.
[Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuerst auf unserem Schwesterportal Betriebsratspraxis24 veröffentlicht.]
