Bekommt VW Schadenersatz von eigenen Mitarbeitern?
Der Automobilhersteller Volkswagen (VW) hat mehrere seiner Ingenieure entlassen und verklagt. Beim Dieselskandal sollen sie die entscheidende Rolle gespielt haben. Nun muss das Gericht entscheiden.
vonJulius G. Fiedler
Lesezeit: 1 Min.
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Das Arbeitsgericht Braunschweig wird am Donnerstag (25. Juli) darüber urteilen, ob es rechtens war, dass der Konzern einer Ingenieurin gekündigt hat. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Im August 2018 hat die Verfahrenstechnikerin ihren Job verloren, weil sie gemeinsam mit einigen weiteren Motorexperten für die Manipulation der Abgaswerte verantwortlich gewesen sein soll. Sie hat zugegeben, von dem Vorgehen gewusst zu haben und es gedeckt zu haben.
Die Klägerin hingegen behauptet, sie sei „lediglich mit der Erstellung einer
neutralen Software befasst gewesen, über deren Verwendung sie nicht zu
befinden gehabt habe“, schreibt das Arbeitsgericht Braunschweig. Des Weiteren behauptet die Klägerin, VW habe sie in Kenntnis des Sachverhaltes sogar befördert. Danach hätte sie nicht gekündigt werden dürfen. Zudem hätten höhere Managementebenen an den Manipulationen
mitgewirkt. Daten habe sie auf Anweisung gelöscht.
Doch damit nicht genug: Von den in den mittleren Managementebenen beteiligten Ingenieuren möchte VW zusätzlich Schadenersatz bekommen, für die zweistelligen Milliardenbeträge, die der Skandal das Unternehmen gekostet hat. Vor allem in den USA muss VW für die Schummelsoftware zahlen. Nur wenn der Konzern das Verfahren gewinnt, kann er mit Schadenersatzzahlungen von eigenen (Ex-)Angestellten rechnen.
Das Vorgehen gegen die eigenen Mitarbeiter deutet darauf hin, dass der Vorstand des Wolfsburger Unternehmens nichts von den betrügerischen Machenschaften im eigenen Konzern mitbekommen haben will – stattdessen nur die jetzt verklagten Mitarbeiter im Bilde waren, was die Dieselaffäre angeht. Martin Winterkorn, der zum Zeitpunkt des Betrugs Vorstandsvorsitzender war, ist von VW bislang noch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen worden.
Die Entscheidung in dem Fall soll am Donnerstag, 25. Juli, um 14:00 Uhr am › Arbeitsgericht Braunschweig verkündet werden.