Für berufstätige Eltern sind zwei arbeitsrechtliche Neuerungen in Sicht. Eine davon steht bereits fest, die andere wird intensiv diskutiert. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird ab April sinken. Ob Eltern weiterhin bei Kinderkrankentagen ein Attest ihres kranken Kindes ab dem ersten Tag ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, ist noch unklar.
Elterngeld
Zukünftig werden Mütter und Väter, die gemeinsam mehr als 175.000 Euro verdienen, kein Elterngeld mehr erhalten. Die Einkommensgrenze von 230.000 Euro brutto für ein Elternpaar wird erst auf 200.000 Euro abgesenkt. 2025 soll die Grenze weiter auf 175.000 Euro sinken. Sie bezieht sich auch auf Alleinerziehende. Außerdem wird es ab April nicht mehr möglich sein, dass beide Elternteile nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen. Darüber hinaus dürfen Eltern in Zukunft anstatt zwei Monate nur noch einen Monat parallel Elterngeld beziehen. Eltern von Frühchen, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaft wird die Senkung der Einkommensgrenze jedoch nur circa zwei Prozent der Bevölkerung betreffen.
Als Grund für die Einsparung beim Elterngeld nennt das Bundesfamilienministerium die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers. Da das Elterngeld einen Großteil im Haushalt des Bundesfamilienministeriums ausmache, müsse auch hier gespart werden, heißt es weiter. Um die Vorgaben des Bundesfinanzministers und des Bundeskanzlers zu erfüllen, werde deshalb die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert.
Kinderkrankentage
Und auch noch etwas könnte sich in Zukunft für Eltern ändern: Erwachsenen gibt der Staat zwei Kalendertage Zeit, um abzuwarten, wie schlimm die eigene Erkrankung ist und ob man deshalb zum Arzt gehen muss. Angestellte müssen aus diesem Grund meistens erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Bei Kindern ist das Ganze anders geregelt. Ist ein Kind bis zwölf Jahren krank, können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen und die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls durch die Zahlung des sogenannten Kinderkrankengelds. Jedoch müssen Eltern in diesem Fall bereits am ersten Krankheitstag ein Attest für das Kind beim Arbeitgeber vorlegen.
Wenn es nach dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht, soll dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Das sei nur unnötige Arbeit für die Arztpraxen. Denn Eltern könnten harmlose Erkrankungen selbst managen und würden nur aufgrund eines Attests in die Praxis kommen, sagt der Präsident des BVKJ, Michael Hubmann. Er führt weiter aus, dass Ärztinnen und Ärzte in den meisten Fällen nicht beurteilen können, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Zudem seien Arztpraxen als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“, sagt Hubmann.
Karl Lauterbach machte sich bereits im Oktober 2023 für einen ähnlichen Vorschlag stark. Er wollte, dass Eltern erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung für ein Kind ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. In der Regierung konnte jedoch kein Konsens zu dem Vorschlag gefunden werden. Am 18. Dezember 2023 konnte er jedoch zumindest einen Teilerfolg für den Ärzteverband und die Eltern verbuchen. Kinder können seitdem auch per Telefon bis maximal fünf Tage krankgeschrieben werden, wenn das Kind dem Arzt bekannt ist.
Frederic Haupt war Volontär der Personalwirtschaft.

