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BAP gegen erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung

In der Corona-Krise erlaubt die Bundesregierung auch Unternehmen, die keine Verleiherlaubnis haben, ihr Personal anderen Firmen zu überlassen. Der Präsident des Bundesarbeitgeber- verbands der Personaldienstleister e. V. (BAP), Sebastian Lazay, kritisiert diese Regelung.

Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister, wendet sich gegen die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung.
BAP-Präsident findet die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung unangemessen, trotz der derzeitigen Extremsituaion wegen der Corona-Krise.
Foto: © BAP, Foto: Steffen Jänicke

Die Auslegung einer Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) macht arbeitsrechtlich eine erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung möglich. Der > BAP ist damit nicht einverstanden. Zwar werde aktuell dringend flexibles Personal gebraucht, etwa im Lebensmitteleinzelhandel, in der Logistik oder in der Alten- und Krankenpflege, doch die Zeitarbeitsbranche werde nun mit zusätzlichen, branchenfremden Marktteilnehmern konfrontiert. Dabei leide sie ohnehin schon stark unter der Corona-Pandemie, da Leiharbeiter in der ausgelösten Wirtschaftskrise als erste bedroht seien.

Sollen wir nun also unsere Beschäftigten organisiert in Kurzarbeit schicken, während andere Unternehmen ohne jede Regulierung mit ihren Beschäftigten vorübergehend unsere Arbeit übernehmen? Bei allem Verständnis für die aktuelle Extremsituation ist das schon grotesk,

sagte BAP-Präsident Sebastian Lazay gegenüber dem „Handelsblatt“. Auch würden zwar die geltenden gesetzlichen Regelungen in der Zeitarbeit streng von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Zoll kontrolliert, doch wer, fragt Lazay, kontrolliere andere Branchen, wenn sie Personal überlassen, ohne sich ans AÜG halten zu müssen? Im schlechtesten Fall einer arbeitsrechtlichen Verletzung falle das am Ende dennoch negativ auf die Zeitarbeitsbranche zurück.

BAP fordert Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer

Lazay ist der Meinung, dass die Politik jetzt „die starren Fesseln lockern“ sollte, beispielsweise die geltende Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Diese Frist führe dazu, dass Zeitarbeiter danach aus eingespielten Teams in den Entleihbetrieben abgezogen und dann möglicherweise von ihren Arbeitgebern in Kurzarbeit geschickt werden müssten.

Kurzarbeit für Leiharbeiter besser als Kündigung

Statt ihren Mitarbeitern zu kündigen, nutze die Zeitarbeitsbranche das Instrument Kurzarbeit, um eine Situation wie beispielsweise in Spanien zu verhindern, so der BAP. Dort hätten Medienberichten zufolge seit dem 12. März schon rund 900 000 Beschäftigte ihren Job verloren, weit über die Hälfte davon Zeitarbeitskräfte.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.