Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Maßnahmen, Pflichten und HR-Checkliste

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In den kommenden Tagen steigen die Temperaturen vielerorts in Deutschland auf bis zu 35 Grad. Besonders betroffen sind dann Dachgeschossbüros, Baustellen, Produktionshallen, der Außendienst und schlecht klimatisierte Homeoffices. Arbeitgeber sehen sich dann oft mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Welche Pflichten und Schutzmaßnahmen gelten bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz? Welche Regelungen gelten im Homeoffice und welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern bei Verstößen ihrer Arbeitsschutzpflichten? Der Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte und enthält eine Checkliste für die Praxis.

Kein Hitzefrei per Gesetz

Bislang gibt es kein gesetzlich verankertes Recht auf Hitzefrei. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörige Technische Regel ASR A3.5 schreiben lediglich vor, dass Arbeitgeber eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ sicherstellen müssen. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad sind Schutzmaßnahmen zu prüfen, ab 30 Grad sind Maßnahmen zwingend erforderlich, und ab 35 Grad ist ein Raum ohne technische oder organisatorische Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Was das konkret heißt, erläutert Arbeitsrechtler Dr. Thomas Block von der Kanzlei AC Tischendorf Rechtsanwälte: „Es gibt kein Recht auf Hitzefrei. Aber: Ab 35 Grad Celsius gilt ein Raum nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum, es sei denn, es werden technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen.“ 

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Solche Maßnahmen können ganz unterschiedlich aussehen. „Dazu zählen unter anderem Lüftung in den Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, Lockerung von Bekleidungsregelungen sowie die Bereitstellung geeigneter Getränke“, erläutert Block. Darüber hinaus benennt der Arbeitsrechtler technische Schutzmaßnahmen: „Das können zum Beispiel Luftduschen und Wasserschleier sein.“ Auch das Bundesarbeitsministerium rät zu Lüftung, Abschattung, Wasserspendern und Hitzepausen.  

Im Homeoffice greift der gesetzliche Rahmen übrigens nicht. Dort liegt die Verantwortung bei den Beschäftigten selbst – der Arbeitgeber ist lediglich zur ergonomischen Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes verpflichtet. Ob das Thermometer dabei 23 oder 33 Grad anzeigt, ist rechtlich irrelevant. 

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Welche Konsequenzen gelten bei Verstößen?

Unklar bleibt oft, welche Konsequenzen drohen, wenn Arbeitgeber ihrer Pflicht zur Installation entsprechender Maßnahmen nicht nachkommen. „Neben einem drohenden Bußgeld kommen Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche der Arbeitnehmer in Betracht, wenn Arbeitgeber den Arbeitsschutz nicht hinreichend beachten“, meint Thomas Block. In der Praxis würden aber viele Beschäftigte davor zurückschrecken, ihre Rechte einzufordern – aus Sorge vor Konflikten mit Vorgesetzten oder gar arbeitsrechtlichen Konsequenzen. 

Unterschiede zwischen Blue-Collar- und White-Collar-Berufen gibt es in Sachen Hitzeschutz nicht. „Die Arbeitsstättenverordnung unterscheidet nicht zwischen Tätigkeiten, sondern nur zwischen Arbeitsstätten“, erklärt der Jurist. Somit gelten die Regelungen zur Raumtemperatur für Produktionsstätten gleichermaßen wie für Büroräume. „In manchen Produktionsbetrieben oder auf Baustellen werden Temperaturen über 35 Grad schneller erreicht als in klimatisierten Bürogebäuden. Dies muss der Arbeitgeber im Blick behalten und darauf achten, dass Mitarbeiter keine gesundheitlichen Schäden erleiden.“ 

Arbeitgeber unter Zugzwang

Im vergangenen Jahr hatte die Partei Die Linke Vorschläge zu strengeren Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz eingebracht. Die Arbeitszeit sollte ab einer Raumtemperatur von 26 Grad um 25 Prozent und ab 30 Grad um 50 Prozent reduziert werden. Bislang haben die Vorschläge jedoch nicht zu verbindlichen gesetzlichen Regelungen geführt. Die Debatte zeigt allerdings, dass der Handlungsdruck zunimmt. Denn auch der Deutsche Wetterdienst warnt, dass sich im Zuge des Klimawandels die Zahl der Hitzetage in Deutschland spürbar erhöhen wird. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie sich zunehmend auf langfristige Hitzeschutzkonzepte einstellen müssen – über kurzfristige Lösungen wie Ventilatoren hinaus.

Besondere Bedürfnisse im Blick behalten

Dabei sollte HR bestimmte Personengruppen besonders im Blick haben: „Vor allem Schwangere, Menschen mit hitzesensitiven Vorerkrankungen oder solche, die bestimmte Medikamente einnehmen, sind durch hohe Temperaturen stark gefährdet, weil beispielsweise die Fähigkeit zu schwitzen eingeschränkt ist“, erklärt Prof. Dr. Katharina Larisch, Arbeitsmedizinerin bei BG Prevent (Eigenschreibweise: BG prevent).

Checkliste für HR: Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz

Für die Arbeit an heißen Tagen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkrete Empfehlungen formuliert. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

Arbeit in Gebäuden
  • Nachtauskühlung nutzen: Lüften in den frühe Morgenstunden
  • Querlüftung: Öffnen gegenüberliegender Fenster beziehungsweise Türen
  • Wärmequellen im Innenraum reduzieren (zum Beispiel Drucker oder Kopierer)
  • Ventilatoren bereitstellen und dabei Allergiker berücksichtigen
  • Klimaanlagen so einstellen, dass der Temperaturunterschied zur Außenluft nicht zu groß ist (sechs Grad)
  • Klimaanlagen regelmäßig und sachgemäß prüfen, um gesundheitliche Risiken durch Zugluft oder Keime zu vermeiden
  • Einsatz mobiler Klimageräte beachten
  • Direkte Sonneneinstrahlung auf Arbeitsplätze vermeiden (durch Rollos, Jalousien, etc.)
Arbeit im Freien
  • Auf Baustellen: Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einrichten
  • Möglichst im Schatten arbeiten
  • Während besonders intensiver Sonnenstrahlung (zwischen 11 und 15 Uhr) Außenaktivitäten vermeiden
  • Sonnenschutz gewährleisten
Arbeitsorganisation
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen kommunizieren
  • Flexible Arbeitszeiten anbieten
  • körperlich anstrengende Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten verlegen oder eingrenzen beziehungsweise ganz vermeiden
  • Homeoffice-Optionen prüfen
  • Zusätzliche Pausen vorsehen
Gesundheitsschutz
  • Trinkwasser und Getränke bereitsstellen
  • Mitarbeitende für hitzebedingte Beschwerden sensibilisieren
  • Dresscode gegebenenfalls lockern
  • Besondere Personengruppen berücksichtigen: Schwangere, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte, Menschen mit Behinderung oder unter bestimmter medikamentöser Behandlung)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kreislaufproblemen kommunizieren
  • Gegenseitige Beobachtung auf Symptome von Hitzeerkrankungen

[Der Beitrag erschien ursprünglich am 10. Juni 2025 und wurde zuletzt am 17. Juni 2026 geprüft und überarbeitet.]

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.