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Pensionsrückstellungen mit Wertpapieren bilanziell in ein CTA auslagern

Der Trend zur Auslagerung und Ausfinanzierung von Direktzusagen – auch Pensionszusagen genannt – ist ungebrochen. Dabei zahlen Unternehmen Geld in ein Contractual Trust Arrangement (CTA) zur treuhänderischen Verwaltung. Durch die Zweckbindung der Gelder zur ausschließlichen Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen wird das Treuhandvermögen direkt mit der Pensionsverpflichtung saldiert und entlastet die Bilanz durch Bilanzverkürzung unmittelbar.

Eine professionelle Vermögensverwaltung ist sowohl zur Rückdeckung klassischer Leistungszusagen als auch für beitragsorientierte Leistungszusagen empfehlenswert. Hierbei lässt sich der lange Anlagehorizont von Pensionsverpflichtungen nutzen, indem die Aktienquote, die auf die Laufzeit der bAV ausgerichtet ist, in jungen Jahren hoch ist und zum Leistungsbeginn hin sinkt. Damit ermöglicht sie im Rahmen eines „Lebenszyklus-Modells“ auch im Niedrigzinsumfeld eine positive Realrendite. Bei einer ausgewogenen Anlagestrategie sollte im Zeitablauf eine Renditeerwartung in Höhe von 4 Prozent nach Kosten realistisch sein.

CTA mit Wertpapier-Rückdeckung

Unabhängige Finanzdienstleister und Vermögensverwalter bieten Gruppen-CTAs an. Dies ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), einen Treuhandvertrag zu niedrigen Einrichtungskosten abzuschließen. Die eingezahlten Gelder werden treuhänderisch in einem eigenen Abrechnungsverband verwaltet. Insbesondere eine Rückdeckung mit ETFs (Indexfonds) bietet sich aufgrund der niedrigen Produktkosten an.

Doppelseitige Treuhand

Weitverbreitet ist das Modell der doppelseitigen Treuhand mit einer Verwaltungs- und einer Sicherungstreuhand. In der Verwaltungstreuhand werden die eingezahlten Gelder treuhänderisch verwaltet und vom externen Vermögensverwalter entsprechend der Kapitalanlagerichtlinien angelegt. Die Sicherungstreuhand ist ein Vertrag zugunsten der Versorgungsberechtigten, der im Sicherungsfall – zum Beispiel bei Insolvenz des Unternehmens – einen Anspruch gegen den Treuhänder im Versorgungsfall erwirkt.

Die bilanzielle Auslagerung von Direktzusagen

Die Direktzusage ist durch die unbegrenzt steuerfreie Dotierung in der Ansparphase und die Flexibilität in der Gestaltung ein attraktiver Durchführungsweg. Das Unternehmen ist Versorgungsschuldner und muss die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen in der Steuer- und Handelsbilanz durch Bildung von Pensionsrückstellungen ausweisen. Die Beweggründe von Unternehmen für die bilanzielle Auslagerung sind vielschichtig:

  • Die Einführung der Eigenkapitalvorschriften 2006 (Basel II) führt dazu, dass Pensionsrückstellungen negative Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote haben und somit die Finanzierungskosten des Unternehmens erhöhen können (Bonität).
  • Das Niedrigzinsumfeld hat Pensionsverpflichtungen klassischer Leistungszusagen in den letzten Jahren drastisch erhöht.
  • Ungedeckte Pensionsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) erschweren den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Im schlimmsten Fall kann eine M&A-Transaktion daran scheitern.
  • Im Versorgungsfall muss das Unternehmen bei ungedeckten Pensionsverpflichtungen die Renten aus dem Cashflow zahlen. Fehlt die entsprechende Liquidität, können Direktzusagen zur Überschuldung und Insolvenz des Unternehmens führen.

Viele Großunternehmen lagern ihre Pensionszusagen sukzessive bilanziell auf CTAs aus. Nahezu 70 Prozent der Pensionsverpflichtungen von DAX-Unternehmen sind aktuell mit zweckgebundenen Deckungsmitteln ausfinanziert.

Welche Bedeutung hat dies für kleinere Unternehmen?

KMUs bilanzieren überwiegend nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Auswirkung der niedrigen Zinsen wurde durch die Erhöhung des Zeitraums von sieben auf zehn Jahre bei der Ermittlung des durchschnittlichen Markt-/Rechnungszinses vorerst abgefedert. Die Sprengkraft der niedrigen Zinsen wird aber in vier Jahren voraussichtlich ihre volle Wirkung entfalten, denn jedes Jahr fällt ein hoher Zins aus der Durchschnittsbewertung heraus und wird durch einen niedrigen Zins ersetzt. In Erwartung, dass die Niedrigzinspolitik der EZB anhält, wird der Rechnungszins bereits in vier Jahren von heute 3,12 Prozent prognostiziert auf unter 2 Prozent sinken. Das rückgestellte Kapital verzinst sich somit geringer, es muss mehr Kapitel zurückgestellt werden. Die Pensionsverpflichtung klassischer Leistungszusagen wird allein durch die Zinswirkung um weitere 20 bis 25 Prozent steigen (gemischter Bestand).

Unterdeckung bei klassischer Rückdeckungsversicherung

Die bilanzielle Auslagerung erfolgt in KMUs – für Mitarbeiter wie für Gesellschafter-Geschäftsführer – oft mit einer verpfändeten klassischen Rückdeckungslebensversicherung. Der Aktivwert der Versicherung wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert, nur die Differenz muss als Pensionsrückstellung (Unterdeckung) ausgewiesen werden. Doch klassische Lebensversicherungen legen bis zu 90 Prozent der Gelder in Anleihen und Renten an. Eine positive Realrendite ist so nur schwer zu erreichen.

Somit erhöht sich die Unterdeckung durch die Erhöhung der Pensionsverpflichtung aufgrund der Absenkung des Rechnungszinses und durch die niedrigeren Leistungen der Lebensversicherungen, die die Leistungen, die zum Vertragsabschluss prognostiziert wurden, oft nicht erreichen können. Bei Prognoseberechnungen zum 31.12.2022 konnten wir in Kundenfällen eine Vervierfachung der Unterdeckung (Pensionsrückstellung) nach fünf Jahren aufgrund dieser beiden Effekte feststellen.

Deshalb ein wichtiger Tipp: Prognoseberechnungen sollten zum 31.12.2022 vorgenommen werden, um bereits heute Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung einzuleiten. Je früher ein Unternehmen handelt, desto größer ist der Handlungsspielraum der Verantwortlichen.

Nachhaltige Finanzierung der Direktzusage

Die Schwankung der Pensionsverpflichtung aufgrund von Zinsänderungen betrifft klassische Leistungszusagen wie etwa Festbetragszusagen oder Rentenzusagen. Beitragsorientierte Leistungszusagen, die die zugesagte Höhe der Leistung auf Basis von zugesagten Beiträgen definieren, haben diese Zinsrisiken nicht. Lösungen sind:

  • Verzicht auf einen Teil der Zusage
  • ergänzende Rückdeckung mit Wertpapieren
  • Schließung der Leistungszusage für Neueintritte und Einführung einer beitragsorientierten Leistungszusage für Neueintritte
  • Harmonisierung der Leistungszusage in eine wertgleiche beitragsorientierte Leistungszusage

Bei entsprechender Gestaltung wird bei einer beitragsorientierten Leistungszusage kein Bilanzausweis erforderlich sein. Die Bilanzneutralität wird durch die Saldierung der Pensionsverpflichtung mit dem deckungsgleichen Treuhandvermögen gewährleistet.

Niedrige Kosten erhöhen die Rendite

Bei der Auswahl eines unabhängigen Finanzdienstleisters empfehlen wir, auf folgende Kriterien zu achten:

  • niedrige Einrichtungskosten für den CTA
  • keine Abschlusskosten/Provisionen
  • niedrige Produktkosten durch den Einsatz von ETFs (Indexfonds)
  • transparente und niedrige Vermögensverwaltungsgebühren
  • möglichst keine weiteren versteckten Kosten (Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge, Bankgebühren etc.)
  • transparente und niedrige Verwaltungsgebühren für die treuhänderische Verwaltung im CTA

Fazit

Eine Wertpapierrückdeckung in einem CTA entlastet die Unternehmensbilanz unmittelbar. Die Einzahlung kann sukzessive und flexibel erfolgen. Die professionelle Vermögensverwaltung in Verbindung mit niedrigen Kosten ermöglicht auch im Niedrigzinsumfeld eine angemessene Verzinsung. Bei Kleinstbeständen kann alternativ zum CTA ein verpfändetes Wertpapierdepot für jeden Versorgungsberechtigten eröffnet werden. Eine Pensionszusage mit ETFs als Neuzusage ist bilanzneutral und für Mitarbeiter durch hohe Renditeerwartungen attraktiv.