Unter einem Anstellungsverhältnis versteht man die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verhältnis wird mit einem Anstellungs-, Arbeits- oder Dienstvertrag geregelt. In diesem sind die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verschriftlich. Damit unterliegt das Anstellungsverhältnis einem Rechtsschutz, womit beide Parteien die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten notfalls einklagen können.