Geringfügige Beschäftigung: Diese Fallstricke sollten Arbeitgeber bei Minijobs vermeiden 

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Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet. Ganze 6.705.720 Menschen hatten im zweiten Quartal dieses Jahres in der Bundesrepublik einen Minijob im gewerblichen Bereich. Das ist zwar ein leichter Rückgang (- 0,9 Prozent) gegenüber dem Vorjahreszeittraum, zeigt aber die ungebrochene Bedeutung dieser Beschäftigungsform, für die besondere Regeln gelten. Doch worauf müssen Arbeitgeber hier achten? Und wo lauern rechtliche Fallstricke? 

Die Basics: Was bedeutet geringfügige Beschäftigung? 

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