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Höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche 

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Nach Inkrafttreten des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes im November 2019 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine dauerhaft tätige, ehrenamtliche Pflegekommission eingerichtet. Ihre Vorschläge bilden die Grundlage für die Mindestlöhne der Branche. Heute sprach sich die achtköpfige Kommission aus Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für höhere Mindestlöhne in der Pflege aus. 
 
Konkret sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in zwei Stufen erhöht werden, zum 1. Mai 2024 und 1. Juli 2025, gestaffelt nach Qualifikation: 15,50 / 16,10 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 16,50 / 17,35 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 19,50 / 20,50 Euro für Pflegefachkräfte. Die genauen Staffellungen der Erhöhungen können der Webseite des BMAS entnommen werden. Beschäftigten in der Altenpflege sollen bei einer Vollzeitstelle neun Tage pro Kalenderjahr zusätzlichen bezahlten Urlaub zugesprochen werden. Die Laufzeit der Empfehlung endet am 30. Juni 2026. Das BMAS will auf Grundlage der Empfehlung eine Verordnung festsetzen. 
 
Bundesminister Hubertus Heil dazu: „Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent. Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche.“  
 

Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.