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BMAS-Entwurf: Diese SV-Rechengrößen sind für 2025 geplant

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 vorgelegt. Diese sind unter anderem in der Entgeltabrechnung von hoher praktischer Bedeutung.

Wie es in dem Papier heißt, sollen künftig voraussichtlich

  • die all­ge­mei­ne Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bei 73.800 Euro pro Jahr (entspricht: 6.150 Euro pro Monat),
  • die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bei 66.150 Euro pro Jahr (entspricht: 5.512,50 Euro pro Monat),
  • die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 96.600 Euro pro Jahr (entspricht: 8.050 Euro pro Monat) und
  • die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 118.800 Euro pro Jahr (entspricht: 9.900 Euro pro Monat)

liegen.

Die Bezugsgröße ist für 2025 mit 44.940 Euro pro Jahr (also 3.745 Euro im Monat) geplant.

Die bis dato über viele Jahre hinweg geltende Trennung zwischen der alten Bundesrepublik und dem so genannten Rechtskreis Ost wurde aufgehoben. Das heißt, dass die jeweiligen Werte nunmehr bundeseinheitlich gelten.

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden turnusgemäß nach Maßgabe der Einkommensentwicklung im Vorjahr angepasst. Über die endgültige Höhe wird das Bundeskabinett im Herbst entscheiden.

Ein anderer Wert für 2025 steht hingegen bereits fest: Da der gesetzliche Mindestlohn zum Jahreswechsel von 12,41 auf 12,82 Euro steigen wird, erhöht sich im Jahr 2025 auch die Minijob-Grenze auf dann 556 Euro.

Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.