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Frank Strankmann

Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem BetriebsratsPraxis24.de, unser Portal für Mitbestimmung.

Krankschreibung für gesamte Kündigungsfrist: Wann gilt sie (nicht)?

Ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerichtlich angezweifelt werden kann, hängt stark damit zusammen, wann der Arbeitnehmer krankgeschrieben wurde.

KI & HR: „A fool with a tool is still a fool“

Was macht KI mit HR? Und was passiert umgekehrt? Auf der Zukunft Personal Süd in Stuttgart analysieren Fachleute aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen.

Zukunft Personal Süd: Käpsele hüben wie drüben gefragt

In der kommenden Woche kommen in Stuttgart erneut HR-Professionals jeglicher Couleur zur Zukunft Personal Süd zusammen. Ähnlich facettenreich ist auch das Programm.

Arbeitszeiterfassung: Details zum BMAS-Gesetzesentwurf bekannt geworden

Seit 2019 warten Arbeitgeber darauf, dass der Gesetzgeber Vorgaben des EuGH zur Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umsetzt. Nun gibt es einen Gesetzentwurf zum Thema.

Amazon darf Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich kündigen

Der Versandhändler Amazon hat vor dem Arbeitsgericht Lüneburg die Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden erwirkt.

Keine stärkere Warnfunktion durch Bundle-Abmahnung

Viel hilft nicht immer viel: Mehrere Abmahnungen, die ein Arbeitgeber wegen verschiedener gleichartiger Pflichtverletzungen parallel ausspricht, haben laut Landesarbeitsgericht Köln keinen besonderen Effekt.

Widersprüchliches Kündigungsschreiben bringt Arbeitgeber in Annahmeverzug

Ein Arbeitnehmer Stritt mit seinem Arbeitgeber vor dem BAG um ausstehenden Lohn. Die Firma habe sich angesichts einer unwirksamen Kündigungen im Annahmeverzug befunden.

Urteil: Arbeitnehmer muss SMS vom Arbeitgeber in der Freizeit nicht lesen

Arbeitnehmer müssen sich während ihrer Freizeit nicht erkundigen, ob ihr Dienstplan geändert worden ist. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden und damit das Recht auf Nichterreichbarkeit weiter präzisiert.

Kirchenarbeitsrecht: Privates geht Arbeitgeber bald (fast) nichts mehr an

Ein Gremium der katholischen Kirche in Deutschland hat eine „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ verabschiedet. Dadurch könnten Arbeitnehmer in katholischen Einrichtungen bald mehr Rechte erhalten.