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Der Zahltag darf nicht zu weit hinausgeschoben werden

 

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Das Gehalt muss rechtzeitig überwiesen werden. Der genaue Zahlungstermin ist oft vertraglich geregelt. Bild: © VRD/Fotolia.de

Wann ist eigentlich das Gehalt spätestens fällig? Aus der gesetzlichen Regelung in § 614 BGB lässt sich ableiten, dass der Lohn – bei einer monatlichen Zahlweise – spätestens zum 1. des Folgemonats fällig wird. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann aber durchaus ein anderer (früherer oder späterer) Fälligkeitstermin festgelegt sein – dann gilt grundsätzlich die vertragliche Vereinbarung. 

Gehalt war laut Vertrag erst am 20. des Folgemonats fällig

Allerdings gibt es bei der Festlegung des Fälligkeitstermins auch Grenzen des Erlaubten. Das beweist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2017, Az. 4 Sa 8/17). In dem Rechtsstreit ging es um eine Klausel im Arbeitsvertrag, in der die Gehaltszahlung auf den Zeitraum vom 15. bis 20. des Folgemonats terminiert wurde. Der Lohn war somit erst am 20. des Folgemonats fällig. Das LAG hat die Klausel, die als Allgemeine Geschäftsbedingung einzustufen war, für unwirksam erklärt – wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers. 

„Zumutbarkeitsschwelle“ im vorliegenden Fall überschritten

Die Begründung des LAG: Ein Abweichen von § 614 BGB (gesetzliche Fälligkeitsregelung) sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Solche schutzwürdigen Interessen liegen insbesondere dann vor, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich jeweils neu berechnen muss.  In einem solchen Fall wird ein Hinausschieben bis zum 15. des Folgemonats noch als angemessen angesehen – zumindest wenn dem Arbeitnehmer zuvor immerhin ein Abschlag gezahlt wird. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg die „Zumutbarkeitsschwelle“ jedoch überschritten, indem er sich vorbehalten hat, das Entgelt selbst noch bis zum 20. des Folgemonats abrechnen und zahlen zu dürfen. 

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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