Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber erteilt werden, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Sie ist ein förmlicher Ausdruck der Missbilligung der Verhaltensweise eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Die Abmahnung kann mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verbunden sein, insbesondere einer Kündigung im Wiederholungsfall. Dabei muss die Pflichtverletzung konkret bezeichnet sein, anderenfalls ist eine Abmahnung unwirksam.
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