• Abo
  • Newsletter
Personalwirtschaft
  • Startseite
  • Recruiting
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Active Sourcing
    • Bewerbermanagement
    • Employer Branding
    • Mobile Recruiting
    • Personalauswahl
    • Personaldienstleister
    • Personalmarketing
  • Führung
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Bilderstrecke meine.stadt
    • Wie Offboarding der Mitarbeiter remote gelingt
    • Change Management
    • Diversity Management
    • Führungsinstrumente
    • Mitarbeiterbefragungen
    • Mitarbeiterbindung
    • Performance Management
    • Trennungsmanagement
  • Personalentwicklung
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Ausbildung
    • Coaching
    • Kompetenzmanagement
    • Nachfolgeplanung
    • Talent Management
    • Weiterbildung
    • Wissensmanagement
  • HR-Organisation
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Arbeitsgestaltung
    • Auslandsentsendung
    • BGM
    • HR-Software
    • Outsourcing
    • Personalcontrolling
    • Workforce Management
  • Arbeitsrecht
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Compliance
    • Datenschutz
    • Gesetzgebung
    • Gleichbehandlung
    • Kündigung
    • Mitbestimmung
    • Urteile
    • Vertragsgestaltung
  • Vergütung
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • bAV
    • Benefits
    • Entgeltabrechnung
    • Gehaltsstudien
    • Vergütungsmodelle
    • Zeitwertkonten
  • Der Job HR
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Arbeitswelt
    • Berufsbild
    • Corona Special
    • Personalwirtschaftspreis
    • Stellenmarkt
    • Szene
    • Veranstaltungen
    • Webinare
  • Produkte
    • Zurück
    • Themenübersicht
    • Anbieterverzeichnis
    • Archiv
    • Bücher
    • HR-Lexikon
    • Unsere Sonderhefte
    • Portale
    • Die „Weiterbildung“
    • Die „Personalwirtschaft“
  • Recruiting
    • Active Sourcing
    • Bewerbermanagement
    • Employer Branding
    • Mobile Recruiting
    • Personalauswahl
    • Personaldienstleister
    • Personalmarketing
  • Führung
    • Bilderstrecke meine.stadt
    • Wie Offboarding der Mitarbeiter remote gelingt
    • Change Management
    • Diversity Management
    • Führungsinstrumente
    • Mitarbeiterbefragungen
    • Mitarbeiterbindung
    • Performance Management
    • Trennungsmanagement
  • Personalentwicklung
    • Ausbildung
    • Coaching
    • Kompetenzmanagement
    • Nachfolgeplanung
    • Talent Management
    • Weiterbildung
    • Wissensmanagement
  • HR-Organisation
    • Arbeitsgestaltung
    • Auslandsentsendung
    • BGM
    • HR-Software
    • Outsourcing
    • Personalcontrolling
    • Workforce Management
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Compliance
    • Datenschutz
    • Gesetzgebung
    • Gleichbehandlung
    • Kündigung
    • Mitbestimmung
    • Urteile
    • Vertragsgestaltung
  • Vergütung
    • bAV
    • Benefits
    • Entgeltabrechnung
    • Gehaltsstudien
    • Vergütungsmodelle
    • Zeitwertkonten
  • Der Job HR
    • Arbeitswelt
    • Berufsbild
    • Corona Special
    • Personalwirtschaftspreis
    • Stellenmarkt
    • Szene
    • Veranstaltungen
    • Webinare
  • Produkte
    • Anbieterverzeichnis
    • Archiv
    • Bücher
    • HR-Lexikon
    • Unsere Sonderhefte
    • Portale
    • Die „Weiterbildung“
    • Die „Personalwirtschaft“
FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH LOGO
20.01.2021 / News, Corona Special
Homeoffice-Verordnung

Homeoffice-Verordnung: Arbeiten von zu Hause: überall dort, wo es möglich ist

Das Arbeiten von zu Hause soll künftig zum Standard werden – zumindest dort, wo es die Tätigkeiten zulassen. Darauf haben sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt. Eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil liegt bereits vor.

Vater mit Kind auf dem Arm im Homeoffice beim Telefonieren
Künftig soll jeder im Homeoffice arbeiten, dessen Tätigkeit dies zulässt. Schulen und Kitas bleiben "grundsätzlich" bis zum 14. Februar geschlossen. Foto: © vchalup-stock.adobe.com

Bund und Länder fordern mit ihrem Beschluss Beschäftigte und Unternehmen auf, die Möglichkeit zum Homeoffice massiv zu nutzen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort und auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Die entsprechende Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium liegt bereits vor. Sie soll kommenden Mittwoch (27. Januar) in Kraft treten und ist bis zum 15. März befristet.

+++ Wir versorgen Sie mit HR-Neuigkeiten! Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an✉️ +++

Arbeitsschutzbehörde kann Einhaltung der Verordnung prüfen

Dienstagabend warnte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in "Bild live" Arbeitgeber davor, die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause willkürlich zu versagen und kündigte Kontrollen an: "Sie müssen klar sagen, wo es geht – und auch, wo es nicht geht", sagte er. "Wo es möglich ist, sollen sie es ermöglichen und das wird im Zweifelsfall auch von Arbeitsschutzbehörden überprüft." Von den Arbeitnehmern erwarte die Regierung, dass sie das Homeoffice im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Anspruch nähmen.

FFP2-Masken und andere Verpflichtungen vor Ort

Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen Arbeitgeber laut Beschluss für flexible Arbeitszeiten sorgen und möglichst die Anfangs- und Endzeiten der Arbeit variieren. So sollen überfüllte Busse und Bahnen zu den Stoßzeiten vermieden werden. Außerdem müssen Unternehmen ihren Beschäftigten für Arbeitsbereiche auf engem Raum ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände FFP2- oder KN95-Masken zur Verfügung stellen. Die Zahl der Mitarbeiter im Betrieb soll so begrenzt werden, dass jedem Arbeitnehmer in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen mindestens zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Wenn das nicht möglich ist, sind Lüftungsmaßnahmen oder geeignete Abtrennungen zwischen den Personen verpflichtend. 

Kritik von Arbeitgeberseite

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert den Beschluss als „Homeoffice-Bürokratie“, die in ihrer Wirksamkeit hinter dem Handeln der Sozialpartner zurückbleibe. Kritik kam auch vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander bezeichnete die beschlossenen Vorgaben für mehr Homeoffice und die FFP2-Maskenpflicht in der Produktion als inakzeptabel. Er führte unter anderem die Warnung von Arbeitsmedizinern davor an, dass eine FFP2-Maskenpflicht zu mehr Schmierinfektionen und zu unnötigen Belastungen für die Beschäftigten führt. Außerdem seien die Unternehmen nachweislich keine Infektionsschwerpunkte, so Zander. Hier liege der Anteil nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts bei gerade mal zwei bis vier Prozent. Stattdessen fänden Infektionen vor allem in Alten- und Pflegeheimen (rund 43 Prozent) und im privaten Haushalt (rund 28 Prozent) statt. „Die Möglichkeiten, weitere Infektionen durch einen harten Lockdown der Industrie zu vermeiden, sind also gering, der mögliche wirtschaftliche Schaden aber enorm“, so der Hauptgeschäftsführer.

Von:
Ute Wolter
×
Ute Wolter
Ute Wolter
Ute Wolter

Ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Website. 

Kontakt: ute.wolter@gmx.net


›› Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Seite für Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung eingerichtet. Hier finden Sie auch die Arbeitsschutzverordnung selbst.
Weitere News und Artikel zum Thema Corona:
Kampf gegen die Pandemie

Corona-Impfungen: „Wir Betriebsärzte wollen eingebunden werden“

Weiterlesen
Studie

Führungsaufgabe: Burnout im Homeoffice vorbeugen

Weiterlesen
Studie

Im Lockdown steigen Arbeitsausfälle

Weiterlesen
Studie

Deutsche engagierter, aber weniger resilient als andere Nationen

Weiterlesen

© 2021 F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH
  • FAQ
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Anbieterverzeichnis
  • Mediadaten
  • Über uns
  • Autorenleitfaden
  • Kontakt
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Leistungsschutzrecht
Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Weitere Infos zu Cookies und deren Deaktivierung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Schließen