KI-Governance in HR: Karrierechance nur mit klarem Mandat  

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur einzelne HR-Prozesse, sondern Aufgaben, Zusammenarbeit und Führung. Welche Rolle eine HR-Leitung dabei übernehmen sollte und woran man erkennt, ob daraus Karrierechancen entstehen, erklärt unsere Kolumnistin Heike Gorges. 

Frage: Ich leite den HR-Bereich eines mittelständischen Unternehmens und soll künftig eine führende Rolle beim Einsatz von KI übernehmen. Ist das eine Chance für HR – oder übernehme ich damit fachfremde Verantwortung? 

KI gewinnt in Unternehmen immer mehr an Bedeutung und natürlich landet das Thema auch bei HR. Schließlich betrifft KI nicht nur Technik und Prozesse, sondern auch Tätigkeiten, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit zwischen Menschen. Gleichzeitig ist häufig noch nicht klar, welche Funktion welche Verantwortung übernehmen soll. Ist KI-Governance in erster Linie ein Thema für IT, Datenschutz und Recht? Oder sollte HR eine führende Rolle übernehmen, sobald Beschäftigte, Führungskräfte und Personalentscheidungen betroffen sind? 

Für eine HR-Leitung kann darin eine interessante Entwicklungschance liegen. Sie kann den eigenen Einfluss auf die Gestaltung der Organisation erweitern und HR frühzeitig in wichtige Unternehmensentscheidungen einbringen. Die Aufgabe birgt aber auch Risiken – insbesondere dann, wenn Verantwortung übertragen wird, ohne Mandat, Fachkompetenz und Ressourcen verbindlich zu klären. 

Warum ist KI-Governance auch eine HR-Frage? 

Künstliche Intelligenz wird in vielen Unternehmen zunächst als Technologieprojekt betrachtet. Doch sobald KI dabei unterstützt, Bewerbende auszuwählen, Kompetenzen zu erfassen, Leistungen einzuschätzen oder Aufgaben zu verteilen, geht es nicht mehr nur um technische Effizienz. Dann stellen sich auch personalbezogene Fragen: Welche Entscheidungen darf ein System vorbereiten? Wo muss weiterhin ein Mensch verantwortlich entscheiden? Wie transparent ist der Einsatz für Beschäftigte und Bewerbende? Und welche Kompetenzen benötigen diejenigen, die mit den Ergebnissen arbeiten? 

Hinzu kommen regulatorische Anforderungen. Die Vorgabe, bei Beschäftigten und anderen mit KI-Systemen befassten Personen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen, gilt bereits seit Februar 2025. Bestimmte KI-Anwendungen in Beschäftigung und Personalmanagement werden im EU AI Act zudem als mögliche Hochrisikoanwendungen geführt. Da liegt es nahe, HR frühzeitig einzubeziehen. Daraus folgt allerdings nicht, dass die HR-Leitung für alle technischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen allein zuständig sein sollte. 

Wie lässt sich Verantwortung übernehmen, ohne alles selbst zu verantworten? 

Eine funktionierende KI-Governance braucht in der Regel mehrere Perspektiven. IT kann beurteilen, wie Systeme technisch aufgebaut und eingebunden werden. Datenschutz, Recht und Compliance prüfen regulatorische Anforderungen. Die Arbeitnehmervertretung bringt die Interessen der Beschäftigten ein. Die Fachbereiche wissen, wie die Anwendungen im Arbeitsalltag genutzt werden sollen. 

HR übernimmt eine andere, aber ebenso wichtige Perspektive. Die Funktion kann beurteilen, wie sich der Einsatz auf Rollen, Kompetenzen, Führung und Zusammenarbeit auswirkt. Sie kann darauf achten, dass Beschäftigte qualifiziert, Veränderungen nachvollziehbar kommuniziert und menschliche Entscheidungsräume erhalten bleiben. 

Die Führungsaufgabe besteht deshalb weniger darin, selbst zur Expertin oder zum Experten für jede technische und juristische Detailfrage zu werden. Entscheidend ist die Fähigkeit, die verschiedenen Perspektiven zusammenzuführen und die richtigen Fragen zu stellen. Wer diese Rolle übernimmt, sollte darauf achten, dass die Verantwortung klar verteilt bleibt. Eine bereichsübergreifende Aufgabe darf nicht zu einer alleinigen Haftungs- oder Risikozuständigkeit von HR werden. 

Woran erkennt man, ob KI-Governance wirklich eine Karrierechance ist? 

Eine zusätzliche Verantwortung für KI kann den Einfluss der HR-Leitung deutlich erweitern. Das gilt vor allem dann, wenn HR nicht erst bei Schulungen oder der Kommunikation hinzugezogen wird, sondern bereits bei der Auswahl und Gestaltung neuer Anwendungen mitentscheidet. 

Problematisch wird die Aufgabe, wenn der Auftrag zwar wichtig klingt, aber unklar bleibt. Vor einer Zusage sollte deshalb geklärt werden: 

  • Welche Entscheidungen kann HR selbst treffen? 
  • Bei welchen Fragen besitzt HR ein verbindliches Mitspracherecht? 
  • Wer trägt die technische und rechtliche Verantwortung? 
  • Welche Ressourcen stehen für Prüfung, Kommunikation und Qualifizierung zur Verfügung? 
  • Wer unterstützt bei Konflikten zwischen Effizienz, Datenschutz und Beschäftigteninteressen? 
  • Woran wird gemessen, ob die Aufgabe erfolgreich erfüllt wurde? 

Ein Titel wie „Verantwortung für KI-Governance“ sagt zunächst wenig aus. Entscheidend ist, ob damit wirklicher Gestaltungsspielraum verbunden ist oder ob lediglich eine Person gesucht wird, die ein komplexes und möglicherweise konfliktträchtiges Thema koordiniert. Auch die Unterstützung durch die Geschäftsführung spielt eine zentrale Rolle. Wer Regeln für den KI-Einsatz entwickeln soll, muss im Zweifel auch Anwendungen infrage stellen, Projekte verzögern oder zusätzliche Investitionen verlangen können. Ohne Rückhalt wird aus einer strategischen Aufgabe schnell eine moderierende Funktion ohne Durchsetzungskraft. 

Mandat der KI-Governance erst verstehen, bevor man zusagt  

KI-Governance wird häufig mit Richtlinien, Freigabeprozessen und Prüflisten verbunden. Diese Instrumente sind wichtig, reichen aber allein nicht aus. Für eine HR-Leitung stellt sich die weitergehende Frage, wie Arbeit durch KI gestaltet werden soll. Werden lediglich einzelne Tätigkeiten automatisiert? Oder werden Rollen und Verantwortlichkeiten insgesamt neu zugeschnitten? Welche Aufgaben fallen weg, welche gewinnen an Bedeutung und welche neuen Kompetenzen werden benötigt? 

Gerade an dieser Stelle kann HR einen Beitrag leisten, den andere Funktionen häufig nicht in gleicher Weise übernehmen können. Die HR-Leitung kennt im Idealfall die Kompetenzstruktur, die Führungskultur und die Veränderungsfähigkeit der Organisation. Sie kann darauf hinwirken, dass nicht nur ein neues System eingeführt wird, sondern auch die Auswirkungen auf Menschen und Zusammenarbeit berücksichtigt werden. 

Dazu gehört es, kritische Fragen zu stellen. Welches konkrete Problem soll die Anwendung lösen? Werden Entscheidungen tatsächlich besser oder nur schneller? Können die Betroffenen nachvollziehen, wie ein Ergebnis entstanden ist? Und gibt es einen klaren Weg, wenn die Empfehlung eines Systems fehlerhaft oder unfair erscheint? Wer diese Fragen in Entscheidungsprozesse einbringt, stärkt nicht nur die Qualität der KI-Governance. Man positioniert HR zugleich als Funktion, die technologische Veränderungen mit den Anforderungen der Organisation verbindet. 

Welche Kompetenzen braucht eine HR-Leitung für KI-Governance? 

Um eine solche Rolle glaubwürdig zu übernehmen, muss eine HR-Leitung keine Software entwickeln können. Ohne ein grundlegendes Verständnis von KI wird es jedoch schwer, Risiken einzuordnen und Entscheidungen kritisch zu begleiten. Wichtig ist vor allem ein realistisches Verständnis davon, was die eingesetzten Anwendungen leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Dazu gehören Kenntnisse über Datenqualität, mögliche Verzerrungen, menschliche Kontrollmöglichkeiten und die Folgen für Beschäftigte und Führungskräfte. 

Mindestens ebenso wichtig ist die Fähigkeit, zwischen unterschiedlichen Fachbereichen zu vermitteln. IT, Recht, Datenschutz und HR verwenden häufig unterschiedliche Begriffe und betrachten ein System aus verschiedenen Perspektiven. Wer die Governance koordiniert, muss diese Sichtweisen zusammenbringen und bei Zielkonflikten zu tragfähigen Entscheidungen beitragen. 

Liegt mir die Aufgabe der KI-Governance wirklich? 

Deshalb lohnt sich auch eine persönliche Standortbestimmung: Interessiert einen die Verbindung von Technologie, Organisation und Menschen? Arbeitet man gerne mit unterschiedlichen Stakeholdern? Kann man Unsicherheit aushalten und trotzdem Entscheidungen voranbringen? Und ist man bereit, auch gegenüber der Geschäftsführung Grenzen oder Risiken deutlich zu benennen? 

Die Rolle passt vor allem zu HR-Führungskräften, die ihren Einfluss über klassische Personalprozesse hinaus erweitern möchten. Wer dagegen lieber in einem klar umrissenen HR-Fachgebiet arbeitet und bereichsübergreifende Abstimmung dauerhaft als Belastung erlebt, sollte prüfen, ob die Aufgabe anders verteilt werden kann. 

Wie gelingt ein begrenzter Einstieg in die KI-Governance-Rolle? 

Eine neue Verantwortung muss nicht sofort dauerhaft und umfassend übernommen werden. Gerade bei einem noch wenig definierten Aufgabenfeld kann ein begrenzter Einstieg sinnvoll sein. Denkbar wäre beispielsweise, für einen festgelegten Zeitraum ein bereichsübergreifendes KI-Gremium zu leiten oder zunächst zwei konkrete Anwendungsfälle zu begleiten. Dabei zeigt sich schnell, ob die relevanten Funktionen verbindlich zusammenarbeiten, ob die Geschäftsführung Entscheidungen unterstützt und ob ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. 

Gleichzeitig lässt sich beobachten, ob die Aufgabe zum eigenen Führungsprofil passt. Gibt die Arbeit Energie? Entsteht tatsächlich Gestaltungsspielraum? Wird HR als gleichberechtigter Partner wahrgenommen? Oder besteht die Tätigkeit hauptsächlich darin, zwischen anderen Funktionen zu vermitteln, ohne selbst Einfluss nehmen zu können? Ein solcher Test schafft eine bessere Entscheidungsgrundlage als ein attraktiver Titel oder eine allgemein formulierte Stellenbeschreibung. 

Fazit 

Der Einsatz von KI betrifft zunehmend Aufgaben, Kompetenzen, Führung und Zusammenarbeit. Deshalb sollte eine HR-Leitung das Thema nicht allein IT, Datenschutz oder Recht überlassen. Gerade die Auswirkungen auf Menschen und Organisation gehören zu den zentralen Gestaltungsfeldern von HR. 

Die Übernahme einer führenden Rolle in der KI-Governance kann eine interessante Karrierechance sein. Sie ermöglicht es, den Einfluss von HR auszuweiten und technologische Veränderungen frühzeitig mitzugestalten. 

Entscheidend ist jedoch, ob Verantwortung, Mandat und Ressourcen zusammenpassen. HR sollte nicht allein für ein Thema zuständig werden, das nur im Zusammenspiel mehrerer Funktionen sinnvoll gesteuert werden kann. Wer zunächst einen begrenzten Auftrag übernimmt, kann prüfen, ob das Unternehmen HR tatsächlich als Gestaltungspartner einbeziehen möchte – und ob diese neue Aufgabe langfristig zum eigenen Führungsprofil passt.

Info