Die SPD-Frauen fordern die Einführung einer Familienstartzeit. Damit sollen Familien gestärkt und die Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gleichmäßiger aufgeteilt werden, heißt es in einem Beschluss-Papier, das dem Spiegel vorliegt. Eine ähnliche Familienstarzeit wurde zwischen 2021 und 2024 stark diskutiert, verschwand dann aber wieder von der politischen Agenda. Die SPD-Frauen holen das Konzept nun wieder hervor, um die geplanten Kürzungen des Elterngeldes auszugleichen.
Was fordern die SPD-Frauen bei der Familienstartzeit konkret?
Laut aktuellen Gesetzesentwürfen soll die Bezugsdauer des Elterngeldes von aktuell 14 auf 12 Monate gekürzt werden. Zudem sollen Mütter und Väter nur dann die vollen zwölf Monate Elterngeld erhalten, wenn beide mindestens drei Monate in Elternzeit gehen.
Die weiblichen Mitglieder der SPD schlagen nun eine Familienstartzeit als Ausgleich für diese Kürzungen vor, welche nah an einem Gesetzesentwurf zu liegen scheint, den die damalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) 2023 vorgestellt hatte. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Im Gesetzesentwurf von 2023 war geplant, dass das zweite Elternteil direkt nach der Geburt zehn Tage bei vollem Lohnausgleich freigestellt wird. Die SPD-Frauen möchten aus den ursprünglich angestrebten zwei Wochen eine vierwöchige Familienstartzeit machen.
Was die Finanzierung der Familienstartzeit angeht, befürworten die SPD-Frauen ein Umlageverfahren, wie es bei den Mutterschaftsleistungen bereits angewandt wird. Arbeitgeber, Krankenkassen und der Bund kommen gemeinsam dafür auf.
Warum wurde die Familienstartzeit bisher nicht eingeführt?
Die Idee einer Familienstartzeit kam ursprünglich aus der Europäischen Union. Die EU-Work-Life-Balance-Richtlinie von 2019 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, einen mindestens zehntägigen bezahlten Urlaub für das zweite Elternteil direkt nach der Geburt des Kindes einzuführen. Deutschland hatte sich von dieser Pflicht befreit, indem die Bundesrepublik darlegte, dass es hierzulande ja schon Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld gibt. Diese Argumentation akzeptierte die EU.
Dennoch war die Familienstartzeit Teil des Koalitionsvertrags der vorherigen Bundesregierung. Im Frühjahr 2023 gab es dann einen Gesetzesentwurf. Der Entwurf befand sich lange in der Ressortabstimmung. Dann kam es zum Regierungswechsel und die Familienstartzeit verschwand wieder in der Versenkung.
Wer soll die Familienstartzeit finanzieren?
Auf Arbeitgeberseite hat der lange Prozess sowohl für Unsicherheit als auch für eigenen Tatendrang gesorgt. Mehrere Arbeitgeber hatten Sorge, dass sich durch die geplante Regelung der Fachkräftemangel erhöhen könnte und hohe zusätzliche Kosten auf den Arbeitgeber zukommen könnten. Auf diese Bedenken gehen die SPD-Frauen in ihrer aktuellen Initiative ein: „Wir sind der Überzeugung, dass Arbeitgeber ihren Anteil leisten müssen für ein Land, das familienfreundlich ist und das Bekommen von Kindern fördert.“ Felix Döring, SPD-Abgeordneter und Mitglied im Haushaltsauschuss, fügte gegenüber dem Spiegel hinzu: „Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden müsste durchschnittlich gut 400 Euro pro Monat dafür in die Umlage zahlen. Zeigen Sie mir ein Unternehmen in der Größenordnung, das davon überfordert wäre.“
Auch auf Seiten betroffener Eltern gab es zumindest Klärungsbedarf: Erste Väter hatten bereits 2023 mit einem Anspruch auf eine Familienstartzeit gerechnet. Einer von ihnen zog vor Gericht: Weil die Bundesrepublik Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie nicht umgesetzt habe, verklagte sie der junge Vater derzeit auf Schadenersatz. Der Mann, dessen Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, hatte seinerzeit unter Berufung auf die Vereinbarkeitsrichtlinie bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt.
Weil sein Antrag abgelehnt wurde, musste er zwei Wochen seines regulären Urlaubs verwenden, um in den ersten Tagen nach der Geburt bei seiner Familie sein zu können. Anfang 2024 reichte der Vater Klage beim Landgericht Berlin ein. Verfahrensgegner war die Bundesrepublik Deutschland. Die Forderung des Klägers: Schadensersatz für die zwei Wochen verbrauchten Urlaubs. Das Gericht wies seine Klage allerdings im Frühjahr 2025 ab.
Welche Unternehmen bieten die Familienstartzeit bereits an?
Während sich die Politik noch streitet oder die Familienstartzeit generell unter den Teppich gekehrt hat, sind einige Unternehmen in den vergangenen Jahren vorangegangen und haben einfach selbstständig für ihre Organisation ihre eigene Art der Familienstartzeit eingeführt. Allen voran Henkel: Der Konzern führte 2024 als erster in Deutschland die geschlechtsneutrale Elternzeit ein – Mitarbeitende können sich acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Lohnausgleich freistellen lassen.
Unternehmen wie die Funke Mediengruppe, Nestlé, Comspace und Barilla sind nachgezogen und bieten ihren Beschäftigten ebenfalls einen bezahlten Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes. Bei Henkel wird das Angebot Unternehmensangaben zufolge gut angenommen. 2025 haben 15 Prozent mehr Mitarbeitende Elternzeit genommen als noch im Vorjahr. Besonders erfreulich sei: 35 Prozent mehr Männer sind seit der Einführung der Regelung in Elternzeit gegangen als zuvor.
Die Familienstartzeit ist nur einer der Vorschläge der SPD-Frauen, um Familien zu unterstützen. Sie sprechen sich zudem für einen Steuerbonus aus, wenn beide Eltern annähernd gleichgewichtig in Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten beziehungsweise in gleichem Umfang Teilzeit leisten. Zudem wollen sie sogenannte Care-Tage einführen – beispielsweise für Einschulungen, die Kita-Eingewöhnung oder für Krisenzeiten.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch das Thema Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit und das HR Forum Banking.

