Job-to-Job-Erprobung: Was mit der geplanten Maßnahme auf Arbeitgeber zukommt

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen potenziell neue Arbeitgeber kennenlernen können, während ihr bestehendes Arbeitsverhältnis weiterläuft. Das zumindest möchte die Bundesregierung mit der sogenannten Job-to-Job-Erprobung, offiziell „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ genannt, fördern. Grob skizziert wurde die Maßnahme im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“.

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden,“ erklärte Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Ziel sei es, dass Beschäftigte und potenzielle neue Arbeitgeber besser und schneller herausfinden können, ob ein festes Arbeitsverhältnis für beide Seiten passt.

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