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Whistleblowing Report: Missstände in rund 39 Prozent der Unternehmen

Whistleblower Report 2019

Besonders häufig traten die Vergehen in Großunternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern auf und im Ländervergleich am häufigsten in deutschen Unternehmen, mit gut 43 Prozent. Gefolgt von britischen (40 Prozent), französischen (38 Prozent) und schließlich den Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz (35 Prozent). Insgesamt 17 Prozent der betroffenen Unternehmen beziffern den finanziellen Schaden durch diese Missstände mit mehr als 100.000 Euro.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur und der Münchener
Technologieanbieter EQS Group befragten in der internationalen Studie
insgesamt 1.392 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden in den vier Ländern.

Meldestellen nur in 59 Prozent der Unternehmen

Über eine von der EU per Direktive zum Schutz von Hinweisgebern im April geforderte Meldestelle für Gesellschaften mit mehr als 50 Mitarbeitenden, verfügen derzeit erst gut die Hälfte der Unternehmen. In Deutschland 56 Prozent, in Frankreich 53 Prozent und in Großbritannien und der Schweiz leicht höher jeweils 65 Prozent. Meldekanäle für Hinweisgeber sind im Branchenvergleich am häufigsten bei Banken und Versicherungen zu finden.

Potenzielle Hinweisgeber haben in den befragten Unternehmen mit Meldestelle unterschiedliche Möglichkeiten, um mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt zu treten. Neben den gängigen Meldekanälen, via persönlichem Besuch, Brief, Telefon, Fax und E-Mail, werden häufig auch spezialisierte, wie Hotlines oder webbasierte Systeme bereitgestellt. Diese Systeme sind in Deutschland mit einem Anteil von 24 Prozent noch am wenigsten verbreitet.

Meldestellen sind ein wirksames Instrument, um illegales und unethisches Verhalten offenzulegen und tragen auch entscheidend zum Schutz der Reputation bei. Die Studie zeigt, dass Unternehmen auch darüber hinaus in vielfältiger Weise von ihrer Meldestelle profitieren.

So Prof. Dr. Christian Hauser, Projektleiter an der HTW Chur und für die Studie verantwortlich.

In erster Linie sind die Meldestellen für Mitarbeiter geöffnet. Aber auch Kunden und Lieferanten können bei rund der Hälfte der Unternehmen Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten geben. Nur etwa jedes fünfte Unternehmen stellt das Meldesystem der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Jede zweite Meldung ist relevant

Im Schnitt gingen bei der Mehrheit der Unternehmen mit Meldestelle im letzten Jahr 52 Meldungen ein, mindestens jedoch eine. Jeder zweite Hinweis erwies sich dabei als relevant und gehaltvoll, nur ein Bruchteil war missbräuchlich.
Fast 30 Prozent der befragten Unternehmen konnte dank der Meldestelle mehr als 60 Prozent des finanziellen Gesamtschadens aufdecken.
Die Hinweisgeber bevorzugen die Anonymität. 58 Prozent der Erstmeldungen gingen ohne Hinweise auf die Identität des Meldenden bei den Stellen ein.

Anteil der Meldestellen nimmt weiter zu

Die Studie zu Whistleblowing zeigt, dass, auch durch die EU-Direktive und das in Frankreich schon in Kraft getretene Gesetz „Sapin 2“, immer mehr Unternehmen über die Einführung einer Meldestelle diskutieren oder deren Umsetzung innerhalb eines Jahres konkret planen.

Hier können Sie die komplette Studie einsehen: > www.whistleblowingreport.de