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Bundeswehrsoldaten müssen gegen Corona geimpft sein

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Soldatinnen und Soldaten müssen nun gegen das Corona-Virus geimpft sein, sonst drohen ihnen Disziplinarbußen. (Foto: manu_Adobe Stock)
Soldatinnen und Soldaten müssen nun gegen das Corona-Virus geimpft sein, sonst drohen ihnen Disziplinarbußen. (Foto: manu_Adobe Stock)

Alle Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten müssen in naher Zukunft gegen das Corona-Virus geimpft sein. Das haben die Vertreterinnen und Vertreter des Schlichtungsausschusses der Behörde entschieden, sagt uns ein Sprecher des Bundesministeriums für Verteidigung. Die Coronaschutz-Impfung wird Teil der sogenannten Duldungspflicht des Soldatengesetzes, die Impf- und Vorsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten festhält.

Neben der Impfung gegen das Corona-Virus sind bereits unter anderem solche gegen die Grippe, Tetanus und Gelbfieber verpflichtend. Der Entscheidung für die Aufnahme der Coronaschutz-Impfung in die Duldungspflicht sind laut dem Ministeriumssprecher monatelange Verhandlungen vorausgegangen. Schließlich habe man aber erkannt, dass der Schutz des Individuums und der Gemeinschaft nur durch eine Impfung aller gewährleistet werden könne.

Was droht Impfverweigerern?

Soldatinnen und Soldaten, die sich nicht gegen Corona impfen lassen, werden mit Disziplinarbußen rechnen müssen. „Allerdings gilt hier immer ein Blick auf die Verhältnismäßigkeit“, sagt der Ministeriumssprecher. Manche könnten sich schließlich aufgrund ihres gesundheitlichen und körperlichen Zustands nicht impfen lassen. „Gibt es aber eine unberechtigte Verweigerung der Impfung, dann handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung“, so der Sprecher weiter. Den Verweigerern drohen Geldbußen – im schlimmsten Fall eine Kündigung, wenn die Soldatinnen und Soldaten ihrem Job aufgrund einer nicht vorhandene Impfung und möglicher folgender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr nachgehen können.

Derzeit sind laut dem Ministeriumssprecher schätzungsweise 77 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten gegen das Corona-Virus geimpft. Die Zahl basiere auf der freiwilligen Angabe der Streitkräfte. Für Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz sind, liege die Zahl derjenigen, die eine Coronaschutz-Impfung haben, allerdings bei 100 Prozent. Denn für diese Streitkräfte sei die Impfung gegen Corona bereits im März 2021 in die Duldungspflicht integriert worden. „Das hat mit den Bedingungen bei Auslandseinsätzen zu tun“, sagt der Ministeriumssprecher. In den Bundeswehr-Camps sei es meist eng und es könne kein Abstand gehalten werden. Auch habe es teilweise hohe Inzidenzzahlen an den Orten der Auslandseinsätze gegeben.

Mit Spannungen und Unruhen innerhalb der Belegschaft, da diese Regelung nun auch auf Soldatinnen und Soldaten im Deutschland ausgeweitet wurde, rechnet das Verteidigungsministerium nicht. „Bei uns gibt es eine breite Zustimmung zur Duldungspflicht“, sagt der Behördensprecher. „Diese Art von Pflicht gehört für uns ein Stück weit zur Normalität.“

Neben der Bundeswehr haben sich auch Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsbranche mit einer möglichen Impfpflicht für Mitarbeitende beschäftigt. Einer Indeed-Umfrage zufolge sind sich Beschäftigte in Deutschland generell uneinig, ob eine Impfpflicht hilfreich oder kontraproduktiv ist.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.