Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch die Betriebsärzte spielten seit jeher vor allem bei jenen Berufsgruppen eine gewichtige Rolle, die aufgrund ihrer Tätigkeit einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind oder direkten Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. Als Beispiele werden das Pflegepersonal und Ärzte genannt. Auch Personen, die eine Schlüsselstellung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung innehaben, hätten Anspruch auf eine priorisierte Versorgung mit einem Impfstoff. Dazu zählen etwa die Polizei oder die Feuerwehr. Wie hier die Betriebsärzte eingebunden werden sollen, gehe aus dem jetzigen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht hervor.
Es gelte aber, die Kompetenz der Betriebsärzte auch bei Impfungen gegen das Coronavirus zu nutzen, schreibt die DGAUM in einer Stellungnahme. Sie seien sowohl bei der Durchführung einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung als auch beim Impfen einzubeziehen. Führe der Betriebsarzt Corona-Impfungen durch, habe das mehrere Vorteile: So stärke die Impfung am Arbeitsplatz die Impfbereitschaft, da der zu impfende Beschäftigte die Impfung an dem Ort erhalten kann, an dem dieser ohnehin bereits tätig ist. Außerdem sei an zahlreichen Arbeitsorten, wo prioritär Impfungen durchgeführt werden müssen – also beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen – die sachgerechte Lagerung von Impfstoffen möglich. Ein aufwändiger Transport der Impfstoffe entfalle.
„Mit fast 45 Millionen Beschäftigten ist die Arbeitswelt das größte Präventionssetting in Deutschland“, betont die Gesellschaft. Dieses Potenzial gelte es gerade jetzt in Pandemiezeiten zu nutzen, um COVID-19-Impfungen auch am Arbeitsplatz zu ermöglichen und damit zu einer schnellen Erhöhung der Impfquote beizutragen.
David Schahinian arbeitet als freier Journalist und schreibt regelmäßig arbeitsrechtliche Urteilsbesprechungen, Interviews und Fachbeiträge für die Personalwirtschaft.