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Bund und Länder fordern mit ihrem Beschluss Beschäftigte und Unternehmen auf, die Möglichkeit zum Homeoffice massiv zu nutzen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort und auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Die entsprechende Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium liegt bereits vor. Sie soll kommenden Mittwoch (27. Januar) in Kraft treten und ist bis zum 15. März befristet.
Arbeitsschutzbehörde kann Einhaltung der Verordnung prüfen
Dienstagabend warnte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in „Bild live“ Arbeitgeber davor, die Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause willkürlich zu versagen und kündigte Kontrollen an: „Sie müssen klar sagen, wo es geht – und auch, wo es nicht geht“, sagte er. „Wo es möglich ist, sollen sie es ermöglichen und das wird im Zweifelsfall auch von Arbeitsschutzbehörden überprüft.“ Von den Arbeitnehmern erwarte die Regierung, dass sie das Homeoffice im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Anspruch nähmen.
FFP2-Masken und andere Verpflichtungen vor Ort
Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen Arbeitgeber laut Beschluss für flexible Arbeitszeiten sorgen und möglichst die Anfangs- und Endzeiten der Arbeit variieren. So sollen überfüllte Busse und Bahnen zu den Stoßzeiten vermieden werden. Außerdem müssen Unternehmen ihren Beschäftigten für Arbeitsbereiche auf engem Raum ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände FFP2- oder KN95-Masken zur Verfügung stellen. Die Zahl der Mitarbeiter im Betrieb soll so begrenzt werden, dass jedem Arbeitnehmer in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen mindestens zehn Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Wenn das nicht möglich ist, sind Lüftungsmaßnahmen oder geeignete Abtrennungen zwischen den Personen verpflichtend.
Kritik von Arbeitgeberseite
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert den Beschluss als „Homeoffice-Bürokratie“, die in ihrer Wirksamkeit hinter dem Handeln der Sozialpartner zurückbleibe. Kritik kam auch vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander bezeichnete die beschlossenen Vorgaben für mehr Homeoffice und die FFP2-Maskenpflicht in der Produktion als inakzeptabel. Er führte unter anderem die Warnung von Arbeitsmedizinern davor an, dass eine FFP2-Maskenpflicht zu mehr Schmierinfektionen und zu unnötigen Belastungen für die Beschäftigten führt. Außerdem seien die Unternehmen nachweislich keine Infektionsschwerpunkte, so Zander. Hier liege der Anteil nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts bei gerade mal zwei bis vier Prozent. Stattdessen fänden Infektionen vor allem in Alten- und Pflegeheimen (rund 43 Prozent) und im privaten Haushalt (rund 28 Prozent) statt. „Die Möglichkeiten, weitere Infektionen durch einen harten Lockdown der Industrie zu vermeiden, sind also gering, der mögliche wirtschaftliche Schaden aber enorm“, so der Hauptgeschäftsführer.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.