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Masernschutzgesetz: neue Pflichten für Arbeitgeber

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, in denen Minderjährige betreut werden oder in denen sich Flüchtlinge oder Asylbewerber aufhalten, einen Schutz gegen Masern nachweisen. Nachweispflichtig sind somit Tätige unter anderem in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tageskliniken, Kindertagesstätten, Schulen und Flüchtlingsunterkünften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Angestellten um Personen handelt, die direkten Kontakt zu anderen Menschen haben oder beispielsweise als Reinigungs- oder Küchenkräfte in den Einrichtungen arbeiten.

Das neue Gesetz umfasst alle Personen, die nach 1970 geboren sind. Bei älteren Menschen geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie eine natürliche Immunität gegen Masern entwickelt haben und eine Übertragung des Virus durch sie unwahrscheinlich ist.

Alle betroffenen Beschäftigten müssen bis spätestens 31. Juli 2021 den Nachweis der Impfung erbringen. Wer jedoch ab dem 1. März 2020 seinen Beruf wechselt oder neu in eine der genannten Berufsgruppen einsteigt, muss bereits bei Arbeitsantritt seine Immunität gegen Masern oder eine Impfung nachweisen. Der Schutz kann entweder durch einen Eintrag im Impfpass oder – bei Personen, die bereits an Masern erkrankt waren – durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. 

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ergibt sich aus den neuen Regelungen eine Dokumentationspflicht. Sie müssen prüfen, ob ihre Arbeitnehmer sowie die betreuten Personen gegen Masern geimpft sind. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig um die Abwicklung der Impfpflicht kümmern. Arbeitgeber müssen nicht immunisiertes Personal von der Tätigkeit in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen ausschließen. Das Personal oder die Unternehmensleitung können, wenn sie gegen das neue Gesetz verstoßen, mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Die Regierung hat das Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht, da die Krankheit häufig unterschätzt werde. Laut Gesundheitsministerium sind Masern eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die tödlich enden kann. 

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.