Das Arbeitsministerium hat in Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium einen Referentenentwurf erarbeitet, mit dem das in Deutschland geltende Arbeitszeitgesetz „zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls“ vorläufig geändert wird.
In systemrelevanten Berufen ist es danach erlaubt, dass Mitarbeiter bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten. Die Ruhezeit darf von elf auf neun Stunden am Tag verkürzt werden. Das berichtete das „Handelsblatt“, dem der Entwurf für die Covid-19-Arbeitszeitverordnung vorliegt.
Längere Arbeitszeiten für Mitarbeiter in systemrelevanten Berufen
Die verlängerte Arbeitszeit soll unter anderem für Mitarbeiter in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein, im Entwurf würden aber auch Landwirtschaft, Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte sowie das Daten- und Netzwerkmanagement genannt, heißt es. Betroffene Beschäftigte dürften auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.
Mit der Verordnung soll die «Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern“ sichergestellt werden. Die Regelung gelte nur, „soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, zitiert das Handelsblatt den Referentenentwurf.
Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.